Die umfassende Entwicklung eines Gebiets auf Initiative der lokalen Selbstverwaltungsbehörde umfasst die Erstellung von Dokumentation zur Planung des Gebiets, die Bildung von Grundstücken innerhalb der Grenzen dieses Gebiets, den Bau von Objekten der kapitalen Infrastruktur für Wohnzwecke, industrielle Zwecke, gemeindliche und andere Zwecke auf diesen Grundstücken innerhalb der Grenzen dieses Gebiets sowie die Errichtung notwendiger kommunaler, Verkehrs- und sozialer Infrastruktureinrichtungen zur Sicherstellung des Betriebs dieser Objekte und zum Erhalt der Lebensaktivitäten der Bürger gemäß der Dokumentation zur Planung des Gebiets1.
Städtebaugesetz der Russischen Föderation, Redaktion vom 02.08.2019, Artikel 46.10, Absatz 5 // SB RF. 2005. № 1. Art. 16. ↩
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