Urteil des Arbitragegerichts
1. Bei der Entscheidung über den Streitpunkt entscheidet das erste Instanzgericht des Schiedsgerichts. Die Entscheidung wird im Namen der Russischen Föderation getroffen.
2. Das Schiedsgericht kann für jedes in einem Verfahren zusammengefasste Gesuch eine separate Entscheidung treffen.
3. Die Entscheidung wird von den Richtern getroffen, die am Gerichtsverfahren teilnehmen, unter Bedingungen, die die Geheimhaltung der Beratung der Richter gewährleisten.
4. In dem Raum, in dem das Schiedsgericht seine Beratung durchführt und den gerichtlichen Akt verabschiedet, dürfen sich nur Personen aufhalten, die Teil des Gerichts sind, das den Fall bearbeitet. Der Zugang zu diesem Raum für andere Personen ist untersagt sowie jegliche weitere Kommunikation mit Personen, die Teil des Gerichts sind.
5. Die Richter des Arbitragegerichts dürfen niemandem Informationen über den Inhalt der Beratungen bei der Entscheidung eines gerichtlichen Akts, die Position einzelner Richter, die im Gerichtssitz saßen, oder auf andere Weise die Geheimhaltung der Beratungen der Richter verletzen. Die Richter des Arbitragegerichts sind jedoch nicht daran gehindert, gemäß Artikel 20 dieses Kodex ihr besonderes Meinung zu äußern, was nicht als Verletzung der Geheimhaltung der Beratungen der Richter angesehen werden kann1
Arbitrageprozessualer Kodex der Russischen Föderation vom 24.07.2002 № 95-FZ // SB RF. 2002. № 30. Artikel 3012. ↩
Понятие «решение арбитражного суда» среднего рода.
| Падеж | Единственное число | Множественное число |
|---|---|---|
| Р | решения арбитражного суда | решения арбитражного суда |
| Д | решению арбитражного суда | решению арбитражного суда |
| В | решение арбитражного суда | решение арбитражного суда |
| Т | решением арбитражного суда | решением арбитражного суда |
| П | решении арбитражного суда | решении арбитражного суда |