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Die Kommunikation mit dem Arbeitgeber über elektronischen Dokumentenverkehr
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Die Kommunikation mit dem Arbeitgeber über elektronischen Dokumentenverkehr umfasst die Erstellung, Unterzeichnung und Vorlage von elektronischen Dokumenten an den Arbeitgeber sowie das Empfangen von elektronischen Dokumenten vom Arbeitgeber und deren Kenntnisnahme1.
2002. № 1. St. 3.
Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation, Redaktion vom 01.03.2023, § 22.1 // BGBl. RF. ↩
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