Recht auf Veröffentlichung einer Datenbank
Das Recht auf Veröffentlichung einer Datenbank – also das Recht, eine Handlung vorzunehmen, die die Datenbank erstmals allgemein zugänglich macht, beispielsweise durch Veröffentlichung, Bekanntmachung, Sendung im Rundfunk oder per Kabel oder anderweitig. Dabei ist die Veröffentlichung (das Erscheinen in der Öffentlichkeit) das Herausgeben von Exemplaren der Datenbank mit Zustimmung des Herstellers in einer Menge, die ausreicht, um die vernünftigen Bedürfnisse der Öffentlichkeit zu befriedigen1.
Bürgerliches Gesetzbuch der Russischen Föderation. Vierte Teil, vom 18.12.2006, in der Fassung vom 27.06.2019, § 1333, Abs. 2 // SB RF. 2006. № 52. St. 5496. ↩
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