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Fruchtschmier und Gemüseschmier


Kompott aus Früchten und Gemüse – Lebensmittel, das nicht vergoren ist, aber fermentierbar ist, hergestellt durch mechanische Verarbeitung – Zerkleinern und/oder Pürieren der essbaren Teile von ganzen oder geschälten frischen oder unter Erhaltung ihrer Frische befindlichen Früchten und/oder Gemüse ohne anschließende Trennung des Safts und der Fruchtfleisch- und/oder Gemüsemasse. Die Konservierung von Frucht- und/oder Gemüsepüree darf nur durch physikalische Methoden erfolgen, mit Ausnahme der Behandlung mit ionisierender Strahlung1.

  1. Bundesgesetz vom 27.10.2008 № 178-ФЗ „Technischer Regelung für Säfte aus Früchten und Gemüse“, in der Redaktion vom 2008-10-27, Artikel 4, Unterabschnitt 6 // SB RF. 2008. № 44. Seite 4984. ↩