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Mandat für die Durchführung einer Friedenssicherungsmission


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Der Mandat für die Durchführung einer Friedenssicherungsoperation ist die Entscheidung des Sicherheitsrates der Gemeinsamen Sicherheitskonferenz (im Folgenden - GSK) oder, im Falle der Durchführung einer Friedenssicherungsoperation außerhalb des Territoriums der Mitgliedstaaten, die Entscheidung des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, in der werden die Ziele und Aufgaben, zeitliche und räumliche Grenzen sowie andere Einzelheiten einer konkreten Friedenssicherungsmission festgelegt, zusammen mit den Befugnissen der Friedenswächter1.

  1. Abkommen über die Friedenssicherungstätigkeit der Organisation des Vertrags über kollektive Sicherheit, Redaktion vom 23. März 2009, Art. 1. ↩

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