Militärgerichte
1. Die militärischen Gerichte der Russischen Föderation (im Folgenden - militärische Gerichte) sind Bundesgerichte allgemeiner Jurisdiktion, gehören zum Gerichtssystem der Russischen Föderation, üben die gerichtliche Gewalt in den Streitkräften der Russischen Föderation, anderen Truppen, militärischen Formationen und Organen, in denen nach Bundesgesetz eine militärische Dienstpflicht vorgesehen ist (im Folgenden auch - Organe), sowie andere Befugnisse gemäß den bundesverfassungsgesetzen und Bundesgesetzen1
Bundesverfassungsgesetz vom 23.06.1999 № 1-ФКЗ „Über die militärischen Gerichte der Russischen Föderation“ // SB RF. 1999. № 26. Artikel 3170. ↩