Sorglosigkeit
1. Fahrlässigkeit, das heißt die Nichterfüllung oder unvollständige Erfüllung der Pflichten durch eine Person in einem Amt aufgrund von Unaufrichtigkeit oder Nachlässigkeit bei der Ausführung ihrer Dienstpflichten, wenn dies zu erheblichen Schäden oder einer erheblichen Verletzung der Rechte und gesetzlich geschützten Interessen von Bürgern oder Organisationen oder der gesetzlich geschützten Interessen der Gesellschaft oder des Staates geführt hat -
(in der Redaktion der Bundesgesetze vom 08.12.2003 № 162-FZ, vom 08.04.2008 № 43-FZ)
wird mit einer Geldstrafe bis zu einhundertzwanzigtausend Rubel oder in Höhe des Gehalts oder anderer Einkünfte des Verurteilten für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr bestraft, oder durch auferlegte Arbeit für eine Dauer von bis zu dreihundertsechzig Stunden, oder durch Erziehungsarbeit für eine Dauer von bis zu einem Jahr, oder durch Arrest für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten.
(in der Redaktion der Bundesgesetze vom 08.12.2003 № 162-FZ, vom 07.03.2011 № 26-FZ, vom 07.12.2011 № 420-FZ)
2. Das gleiche Verhalten, das versehentlich schwere Schäden am Gesundheitszustand oder den Tod einer Person verursacht hat -
(in der Redaktion des Bundesgesetzes vom 08.12.2003 № 162-FZ)
wird mit Zwangsarbeit für eine Frist von bis zu fünf Jahren verbunden mit der Entziehung des Rechts, bestimmte Ämter beziehungsweise bestimmte Tätigkeiten auszuüben, für eine Frist von bis zu drei Jahren oder ohne solche Entziehung des Rechts, oder mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren verbunden mit der Entziehung des Rechts, bestimmte Ämter beziehungsweise bestimmte Tätigkeiten auszuüben, für eine Frist von bis zu drei Jahren oder ohne solche Entziehung des Rechts.
(in der Redaktion des Bundesgesetzes vom 07.12.2011 № 420-ФЗ)
3. Das Vergehen, das in Absatz 1 dieser Vorschrift vorgesehen ist und bei dem fahrlässig zwei oder mehrere Personen ums Leben gekommen sind,
wird mit Zwangsarbeit für eine Frist von bis zu fünf Jahren verbunden mit der Entziehung des Rechts, bestimmte Ämter beziehungsweise bestimmte Tätigkeiten auszuüben, für eine Frist von bis zu drei Jahren oder ohne solche Entziehung des Rechts, oder mit Freiheitsstrafe von bis zu sieben Jahren verbunden mit der Entziehung des Rechts, bestimmte Ämter beziehungsweise bestimmte Tätigkeiten auszuüben, für eine Frist von bis zu drei Jahren oder ohne solche Entziehung des Rechts.
(in der Redaktion des Bundesgesetzes vom 07.12.2011 № 420-ФЗ)
(Absatz 3 eingefügt durch das Bundesgesetz vom 08.12.2003 № 162-ФЗ)
Anmerkung. Ein erheblicher Schaden im Sinne dieser Vorschrift ist ein Schaden, dessen Höhe einen Million fünfhunderttausend Rubel übersteigt1
Sorglosigkeit – das heißt die Nichterfüllung oder unvollständige Erbringung der Pflichten durch eine Person in einem Amt infolge mangelnder Ehrlichkeit oder Fahrlässigkeit bei der Ausübung ihrer Dienstpflichten, wenn dies den Entstehung eines erheblichen Schadens oder eine erhebliche Verletzung der Rechte und legitimen Interessen von Bürgern oder Organisationen oder geschützten Interessen der Gesellschaft oder des Staates nach sich gezogen hat2.