Enzyklopädie
Eingerichtet
b) der Begriff „festgelegt“ bedeutet: durch das Recht des Landes bestimmt oder daraus abgeleitet;
Quelle: Konvention der IAO Nr. 130 über medizinische Versorgung und Leistungen im Zusammenhang mit Krankheit
b) der Begriff „festgelegt“ bedeutet: durch das Recht des Landes bestimmt oder daraus abgeleitet;
Quelle: Konvention der IAO Nr. 130 über medizinische Versorgung und Leistungen im Zusammenhang mit Krankheit