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Internationale Einigungsverfahren


3. Für die Zwecke dieses Gesetzes bedeutet „Vermittlungsverfahren“ ein Verfahren, das auch als Vermittlungs-, Schlichtungs- oder mit einem ähnlichen Begriff bezeichnet werden kann und bei dem die Parteien einen Dritten oder mehrere Dritte („Vermittler“) bitten, ihnen bei der Versuche zu helfen, eine friedliche Streitbeilegung ihres aus vertraglichen oder anderen Rechtsbeziehungen entstandenen Streits zu erreichen. Der Vermittler hat keine Befugnis, den Parteien die Lösung des Streits vorzuschreiben.
4. Das Vermittlungsverfahren ist international, wenn:
a) die gewerblichen Unternehmen der Parteien des Vereinbarungen über das Vermittlungsverfahren zur Zeit seines Abschlusses sich in verschiedenen Staaten; oder
b) der Staat, in dem die Handelsunternehmen der Parteien ansässig sind, ist weder:
i) ein Staat, in dem erheblicher Teil der Verpflichtungen aus kommerziellen Beziehungen erfüllt werden muss;
ii) noch ein Staat, mit dem der Streitgegenstand am engsten verbunden ist.

Quelle: Modellgesetz des UN-Kommissionsrates für internationales Handelsrecht über das internationale kommerzielle Vermittlungsverfahren

Морфология

Род

Понятие «международная согласительная процедура» женского рода.

Склонение и число

Падеж Единственное число Множественное число
Р международной согласительной процедуры международных согласительных процедур
Д международной согласительной процедуре международным согласительным процедурам
В международную согласительную процедуру международные согласительные процедуры
Т международной согласительной процедурой международными согласительными процедурами
П международной согласительной процедуре международных согласительных процедурах
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