Einvernehmliche Verfahrensweise
3. Für die Zwecke dieses Gesetzes bedeutet „Schlichtungsverfahren“ ein Verfahren, das als Schlichtungs-, Vermittlungs- oder mit einem ähnlichen Begriff bezeichnet werden kann und innerhalb dessen die Parteien einen Dritten oder mehrere Dritte („Vermittler“) bitten, ihnen bei der Suche nach einer friedlichen Lösung ihres Streits zu helfen, der aus vertraglichen oder anderen Rechtsbeziehungen entstanden ist oder damit zusammenhängt. Der Vermittler verfügt nicht über die Befugnis, den Parteien das Streitschlichten vorzuschreiben.
4. Das Schlichtungsverfahren gilt als international, wenn:
a) die kommerziellen Unternehmen der Parteien des Vereinbarung über das Schlichtungsverfahren zum Zeitpunkt ihres Abschlusses in verschiedenen Staaten; oder
b) der Staat, in dem die kommerziellen Unternehmen der Parteien ansässig sind, ist nicht:
i) auch nicht der Staat, in dem ein erheblicher Teil der Verpflichtungen, die aus kommerziellen Beziehungen resultieren, erfüllt werden muss;
ii) auch nicht der Staat, mit dem der Streitgegenstand am engsten verbunden ist.
Quelle: Typischer Gesetzgebungsvorschlag der Kommission der Vereinten Nationen für das Recht des internationalen Handels über die internationale kommerzielle Schlichtungsverfahren
Морфология
Род
Понятие «согласительная процедура» женского рода.
Склонение и число
| Падеж | Единственное число | Множественное число |
|---|---|---|
| Р | согласительной процедуры | согласительных процедур |
| Д | согласительной процедуре | согласительным процедурам |
| В | согласительную процедуру | согласительные процедуры |
| Т | согласительной процедурой | согласительными процедурами |
| П | согласительной процедуре | согласительных процедурах |