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„Bevölkerung der Grenzregionen“


Die Bevölkerung der Grenzregionen umfasst die Staatsbürger der Vertragsparteien, die dauerhaft in den Gebieten der Grenzregionen wohnen1;

  1. Abkommen über die grundlegenden Prinzipien der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Staaten, die Vertragsparteien des Abkommens über das Vertiefen der Integration in der wirtschaftlichen und humanitären Bereichen vom 29. März 1996, red. vom 23. April 2001, § 1. ↩