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Versicherung


1. Versicherung – Beziehungen zur Schutzgewährung der Interessen von physischen und juristischen Personen, der Russischen Föderation, der Subjekte der Russischen Föderation und kommunalen Einrichtungen bei Eintritt bestimmter versicherter Ereignisse durch finanzielle Mittel, die von Versicherern aus gezahlten Versicherungsprämien (Versicherungsbeiträgen) gebildet werden sowie durch andere Mittel der Versicherer1

  1. Gesetz der Russischen Föderation vom 27.11.1992 № 4015-1 „Über die Organisation des Versicherungswesens in der Russischen Föderation“ // Russische Gazette vom 12.01.1993 (Nr. 6). ↩

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