Enzyklopädie

Weinsteine, Weinablauf


Weinhefe entsteht in Form eines trüben Sediments während des Gärungs- und Reifeprozesses des Weins. In Fällen, in denen der Sediment auf einem Filterpress gefiltert wird, erhält man die Weinhefe in festem Zustand. Trockene Weinhefe kann in Form von Pulver, Granulat oder unregelmäßig geformten Stückchen vorliegen.

Weinsteine sind feste, zusammengeklumpte Massen, die sich während des Gärungsprozesses des Traubensafts in den Gärbehältern oder in Fässern, in denen der Wein gelagert wird, bilden. Sie treten als Pulver, Klumpen oder unregelmäßig geformte Kristalle auf; ihre Farbe variiert von grau bis dunkelrot. Geschwemmter Weinstein besteht aus Kristallen, deren Farbe von graugelb bis rötlich-braun je nach Farbe des Weins, aus dem er gewonnen wurde, variiert. Solcher geschwemmter Weinstein ist ebenfalls in diese Zollposition einzuordnen.

Weinrückstand und Weinsteinsalz (einschließlich gewaschenen Weinsteinsalzes) sind unveredelte, saure Kaliumtartrate mit relativ hohem Gehalt an Calciumtartrat. Sie werden als Ausgangsmaterial zur Herstellung von Bitartrat (saures Kaliumweinsäure) verwendet, das in Form weißer Kristalle oder kristallines Pulver vorliegt, geruchlos ist, sauer schmeckt und gegenüber der Luft beständig ist. Weinrückstand wird in der Tierfutterproduktion eingesetzt, während Weinsteinsalz als Schutzmittel im Färbergewerbe verwendet wird1

  1. Güterkombination. Erläuterungen zur Zolltarifnummer der Außenwirtschaftsbeziehungen der Russischen Föderation (Zolltarif der Russischen Föderation). ↩

Морфология

Род

Понятие «винный камень, винный отстой» мужского рода.

Склонение и число

Падеж Единственное число Множественное число
Р винного камень, винного отстоя винных камень, винных отстоев
Д винному камень, винному отстою винным камень, винным отстоям
В винный камень, винный отстой винные камень, винные отстои
Т винным камень, винным отстоем винными камень, винными отстоями
П винном камень, винном отстое винных камень, винных отстоях
Gesetze mit Kommentaren

Gesetzbücher und Bundesgesetze