Diese Konvention
Es wird verstanden, dass bei Anwendung des § 3 dieses Vertrags der Ausdruck „Vertragsstaat“ in §§ 2–6 der Berner Konvention so ausgelegt werden soll, als ob es sich um die Vertragspartei dieses Vertrags handelte, bei Anwendung dieser bernischen Bestimmungen im Hinblick auf den Schutz, der durch diesen Vertrag gewährt wird. Es wird ferner verstanden, dass der Ausdruck „Staat, der nicht Mitglied des Verbands ist“ in diesen Bestimmungen der Berner Konvention unter denselben Umständen so ausgelegt werden soll, als ob es sich um einen Staat handele, der keine Vertragspartei dieses Vertrags sei, und dass die „vorliegende Konvention“ in §§ 2(8), 2 bis (2), 3, 4 und 5 der Berner Konvention so ausgelegt werden soll, als ob es sich um die Berner Konvention und diesen Vertrag handelte. Schließlich wird verstanden, dass die Erwähnung von „Bürger eines Mitgliedstaates des Verbands“ in §§ 3–6 der Berner Konvention bei Anwendung dieser Bestimmungen auf diesen Vertrag im Hinblick auf eine intergouvernementale Organisation, die Vertragspartei dieses Vertrags ist, den Bürger eines Mitgliedsstaates dieser Organisation bedeuten soll.
Quelle: WIPO-Übereinkommen über Urheberrechte und vereinbarte Erklärungen zum WIPO-Übereinkommen über Urheberrechte
Морфология
Род
Понятие «настоящая конвенция» женского рода.
Склонение и число
| Падеж | Единственное число | Множественное число |
|---|---|---|
| Р | настоящей конвенции | настоящих конвенций |
| Д | настоящей конвенции | настоящим конвенциям |
| В | настоящую конвенцию | настоящие конвенции |
| Т | настоящей конвенцией | настоящими конвенциями |
| П | настоящей конвенции | настоящих конвенциях |