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Emissionen


"Emissionen" bezeichnen den direkten oder indirekten Ausstoß von Stoffen, Schwingungen, Wärme oder Lärm aus einzelnen oder verschiedenen Quellen auf einem Objekt in die Luft, Wasser oder Boden1

  1. RICHTLINIE 2000/76/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES Rates der Europäischen Union "ZUM VERBRENNEN VON ABFÄLLEN" [russ., engl.] (In Verbindung mit "EQUIVALENZFAKTOREN FÜR DIOXINE UND DIBENZOFURANE", "BESTIMMUNG DER EMISSIONSGRENZWERTEN IN DIE LUFT BEI GEMISCHTEM VERBRENNEN GEFAHRLICHER ABFÄLLER", "MESSTECHNIK", ) (In Brüssel am 04.12.2000 angenommen) ↩

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