Emissionen
"Emissionen" bezeichnen den direkten oder indirekten Ausstoß von Stoffen, Schwingungen, Wärme oder Lärm aus einzelnen oder verschiedenen Quellen auf einem Objekt in die Luft, Wasser oder Boden1
RICHTLINIE 2000/76/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES Rates der Europäischen Union "ZUM VERBRENNEN VON ABFÄLLEN" [russ., engl.] (In Verbindung mit "EQUIVALENZFAKTOREN FÜR DIOXINE UND DIBENZOFURANE", "BESTIMMUNG DER EMISSIONSGRENZWERTEN IN DIE LUFT BEI GEMISCHTEM VERBRENNEN GEFAHRLICHER ABFÄLLER", "MESSTECHNIK", ) (In Brüssel am 04.12.2000 angenommen) ↩