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Gebiet als Objekt der Zonierung


Wie J.A. Tikhomirov bemerkt, ist das Territorium die Grundlage der Lebensaktivitäten aller Menschen, Staaten und der internationalen Gemeinschaft. Im juristischen Sinne existieren jedoch unterschiedliche Territorialregime. In der Staatstheorie wird dieses Konzept als eines der Merkmale des Staates verwendet, nämlich eine streng definierte staatliche Territorien mit festen Grenzen und gesichert durch den souveränen Potential des Staates.

Im konstitutionellen Recht kann der Begriff der Territorialität einen föderalen, verwaltungsgeografischen und kommunalen «Schnitt» haben. Im Verwaltungsrecht wird dieser Begriff verwendet, um die territorialen Grenzen der Kompetenz der ausführenden Organe der Verwaltung festzulegen und die Beschreibung spezieller «verwaltungsbezogener» Bezirke zu charakterisieren. Und in anderen Rechtsbereichen gewinnt der Begriff der Territorialität eine wichtige rechtsgestaltende und rechtsanwendende Bedeutung, wobei für die Jurisdiktion der Gerichte eine besondere Bedeutung besteht.

Im Völkerrecht hat der Begriff des Territoriums ebenfalls eine wichtige Bedeutung, da er die Souveränität innerhalb des Territoriums der Staaten gewährleisten und zugleich internationale Regime für Gebiete mit besonderen Regelungen (z. B. die Antarktis) sowie internationale Institutionen im Rahmen ihrer Satzungsdokumente (Regelungen) sicherstellen soll. Das schnelle Entwicklung neuer Transportmittel führte zu einer konzentrierten Regelung der entsprechenden „überterritoria-len“ Fragen im internationalen Seerecht, Luftfahrtrecht und Weltraumrecht1.

Die Definition des Inhalts der rechtlichen Kategorie „Territorium“ hat eine wichtige Bedeutung für das Umweltrecht. Derzeit gelten Bundesgesetze, die Quellen des Umweltrechts sind und deren Gegenstand der rechtlichen Regelung das Territorium ist2. Das Konzept „Territorium“ wird häufig im Landesrecht der Russischen Föderation3 und im Grundgesetz der Russischen Föderation4 verwendet.

Dabei weist E.A. Galinowskaja darauf hin, dass ein separates rechtliches Problem darin besteht, dass der Begriff des Territoriums in rechtlicher Hinsicht nicht eindeutig definiert ist5. Um das Ziel der vorliegenden Untersuchung zu erreichen, erscheint das Problem des fehlenden eindeutigen rechtlichen Begriffs des Territoriums insbesondere relevant, da das Territorium gerade das Objekt der in dieser Dissertation betrachteten Zonierungsarten darstellt6. Daher ist es wichtig, den Inhalt des Begriffs „Territorium“ zu definieren.

Wie A.N. Chertkov bemerkt, versteht man unter dem Territorium im weitesten Sinne des Wortes verschiedene Räume der Erde mit ihrer Land- und Wasserfläche, ihrem Untergrund und Luftraum sowie den Weltraum und die sich darin befindlichen Himmelskörper[^43]. Zum Bestand des Territoriums eines Staates gehören solche natürliche Komponenten wie Land, Gewässer, Untergrund und Luftraum[^44]. Auf diese Weise wird das Territorium als komplexes Objekt rechtlicher Regelung betrachtet, bestehend aus zahlreichen Komponenten. Diese Position erscheint berechtigt und findet ihre Bestätigung, einschließlich in der Verfassung der Russischen Föderation7.

Laut S.W. Narutto stellt das Territorium eines Staates als geografischer Raum einen Teil der Erde dar, der einem bestimmten Staat zugehört. Zusätzlich zur terrestrischen Fläche umfasst das Territorium eines Staates auch wasser- und luftgebiete8.

Laut der Konvention über die internationale Zivilluftfahrt versteht man unter dem Territorium eines Staates die terrestrischen Gebiete und die anliegenden territorialen Gewässer, die unter dem Souveränität, Suzeränität, Protectorat oder Mandat dieses Staates stehen9. «Territorium» im Hinblick auf einen Staat bezeichnet die landlichen Flächen, territorialen und inneren Gewässer sowie das Luftgebiet darüber, das unter der Souveränität dieses Staates steht10.

Laut W.G. Vishnyakov hat der Begriff «Territorium» unterschiedliche Bedeutungen: 1) das Territorium eines Staates, die Sphäre staatlicher Souveränität, Grenzen und Ausdehnung ihres Einsatzes; 2) geografischer Raum, natürliche Umwelt, Erdoberfläche; 3) Wirtschaftsobjekt, Grundlage und Voraussetzung wirtschaftlicher Tätigkeit11.

Laut dem Gesetz über die Stadtplanung der Russischen Föderation (GrK RF) wird das Städtebaureglement in Bezug auf eine territoriale Zone festgelegt und ist nicht auf die Oberfläche von Grundstücken beschränkt, sondern gilt auch für alles, was sich über und unter deren Oberfläche befindet12. Dabei weist N. V. Kichigin darauf hin, dass der Begriff des Städtebaureglements nicht zu weit gefasst werden sollte. So regelt das Städtebaureglement nicht den rechtlichen Status von Bodenschätzen, welcher durch das Gesetz der Russischen Föderation «Über Mineralien» geregelt wird13.

Es sollte auch angemerkt werden, dass im Rechtsvorschriften natürliche Gebiete als Zonierungsobjekte getrennt ausgemacht werden14. Der rechtliche Status der besonders geschützten natürlichen Gebiete bildet häufig Gegenstand wissenschaftlicher Untersuchungen15.

Wie E.A. Galinowskaja bemerkt, bildet der Schutzgegenstand ein besonderes Qualitätsmerkmal, das nicht aus einzelnen natürlichen Objekten besteht, sondern aus ihrer einzigartigen Kombination an spezifischen geografischen Koordinaten. Auf diese Weise entsteht ein besonderer, einheitlicher komplexer Gegenstand umweltrechtlicher Beziehungen – eine natürliche Gebiet[^54].

Laut O.L. Dubovik wird im Bundesgesetz „Zur Schutz des Baikalsees“ der Begriff „naturräumliches Gebiet“ verwendet, der inhaltlich nahezu identisch mit dem Begriff „natürlicher Komplex“ ist, aber durch den räumlichen Aspekt erweitert und einem besonderen Status verleiht[^55].

Wie V.V. Zozulia bemerkt, ist unter dem rechtlichen Regime von Reservaten rechtsverbindliche Vorschriften zu verstehen, die sich auf den Schutz und die Nutzung natürlicher Komplexe und Objekte beziehen, einschließlich Boden, unterirdischer Ressourcen, Wasser, atmosphärische Luft, Pflanzen- und Tierwelt, Luftgebiet innerhalb der Reservate sowie Eigentumsrechte und Zweckbestimmung dieser natürlichen Komplexe und Objekte. Das Regime von Reservaten wird als Zusammenstellung von Verhaltensregeln betrachtet, die das Verletzen des natürlichen Ablaufs natürlicher Prozesse innerhalb der Gebiete von Reservaten und Schutzgebieten nationaler Parks verbieten[^56].

Daher wird in der wissenschaftlichen Literatur eine natürliche Gebiet als besonderer komplexer Gegenstand rechtlicher Regelung betrachtet. Dieser Schluss ergibt sich ebenfalls aus entsprechenden Bestimmungen des Gesetzgebers[^57]. Dabei kann die Gebiet einen rechtlichen Zustand besitzen[^58].

Dennoch ist festzustellen, dass die Begriffe «Territorium» und «Land» als Gegenstände rechtlicher Regelung enge Verknüpfungen aufweisen[^59]. In der wissenschaftlichen Literatur bestehen mehrere Ansätze zur Beziehung dieser wissenschaftlichen Kategorien. Laut J.G. Barsegov «sind Land und Territorium offensichtlich nicht identisch. Sie wurden in der Epoche des Feudalismus («Staat-Gut») identifiziert, wurden jedoch später unterschieden. Wenn man die alte Terminologie verwendet, kann man von dominium publicum – dem staatlichen Eigentumsrecht des sozialistischen Staates an das Land, aber nicht an den Staatlichen» sprechen. territorialen Grenzen»[^60]. Wie M.M. Brinchuk bemerkt, «ist Land das Territorium des Staates, die Grenze seiner souveränen Hoheit»[^61]. Nach Auffassung von E.A. Galinovskaya hat «… Land Bedeutung als Wohngebiet (Gebiete bewohnter Orte) …»[^62].

Daher erlaubt die Analyse des Gesetzgebungssystems und der wissenschaftlichen Literatur nicht, die Begriffe «Territorium» und «Land» als Gegenstände rechtlicher Regelung eindeutig voneinander zu trennen. Dennoch scheint es, dass die genannten Positionen der Wissenschaftler sich gegenseitig ausschließen nicht. Anerkennend, dass die Begriffe «Land» und «Territorium» nicht gleichwertig sind, sollte auch anerkannt werden, dass Land manchmal im Sinne von Territorium betrachtet werden kann.

Der Begriff «rechtlicher Zustand von Land» wird weit verbreitet im Gesetzgebung[^63], wissenschaftlichen Literatur[^64] und ist etabliert. Allerdings fehlt eine legale Definition dieses Begriffs in der Gesetzgebung. Dabei existieren in der ökologisch-rechtlichen Wissenschaft ausreichend viele Ansätze zur Bestimmung des Inhalts des betrachteten Begriffs. Betrachten wir einige von ihnen.

Wie S.A. Bogolyubov bemerkt, wird der rechtliche Status von Landflächen durch das Zusammenspiel von Regeln zur Nutzung und Einbeziehung in den bürgerlichen Verkehr sowie zum Schutz, Erfassung und Monitoring festgelegt, die im Landrecht, Städtebaurecht, Forstrecht, Wasserrecht, Umweltschutzrecht und anderen Gesetzen, insbesondere dem Bergrecht, vorgeschrieben sind, und gilt für Landflächen einer bestimmten Kategorie[^65].

A.K. Golichenkov definiert den rechtlichen Status von Land als System von Elementen, das folgende Komponenten umfasst: a) Prinzipien, die auf den Gesamtsatz der Rechtsnormen anwendbar sind, die Beziehungen zur Nutzung und zum Schutz von Land einer bestimmten Kategorie regeln; b) Zusammensetzung der Rechtssubjekte für Land dieser Kategorie; c) Ablauf und Beendigung von Rechten und Pflichten der Rechtssubjekte für Land dieser Kategorie; d) Sanktionen bei Verstößen gegen Rechtsnormen, die Beziehungen zur Nutzung und zum Schutz von Land einer bestimmten Kategorie regeln; П.р.з. wird anhand ihres erlaubten Nutzungsrechts definiert[^66].

Laut O.I. Krassow stellt der rechtliche Regime der Landnutzung (aller Landschaften, einzelner Kategorien und ihrer Arten) die Definition im Gesetzgebungsinhalt des Eigentumsrechts und anderer Rechte an Grundstücken, der Verwaltung der Nutzung und Schutz der Landnutzung sowie Maßnahmen zum Schutz der Landnutzung dar, was sich in den Rechten und Pflichten der Personen widerspiegelt, die Grundstücke nutzen, durch Festlegung der grundlegenden Zweckbestimmung der Landnutzung, Zonierung, Einschränkungen von Rechten, öffentliche Servitute und Festlegung der erlaubten Nutzung[^67].

Während I.A. Ikoniczskaja den rechtlichen Regime von Land als durch Normen des Rechts vorgeschriebenes und gebotenes Verhalten gegenüber dem Land betrachtet[^68].

Einen bedeutenden Beitrag zur Untersuchung des rechtlichen Regimes von Land leisteten sowjetische Wissenschaftler wie G.A. Aksenjuk[^69], I.I. Evticheev[^70], N.I. Krassnow[^71].

Laut E.A. Galinowskaja können eine Reihe von Landbeziehungen (Abschluss und Erfüllung von Verträgen, die auf den Übergang von Rechten an Grundstücken gerichtet sind, Steuererhebung auf Land usw.) nur im Bezug auf ein Grundstück[^72] realisiert werden. Ein Grundstück ist ein Teil der Erdoberfläche, deren Grenzen gemäß den Bundesgesetzen festgelegt sind (Artikel 11.1 des Landesgesetzbuches der Russischen Föderation). Es ist wichtig zu betonen, dass nicht alle Wissenschaftler dieser Definition eines Grundstücks zustimmen[^73]. Dennoch halten wir es in diesem Fall für zweckmäßig, sich an die geltenden Rechtsnormen zu halten.

Die Untersuchung des rechtlichen Regimes von Grundstücken ist häufig Gegenstand wissenschaftlicher Forschungen[^74], jedoch sind die Positionen der Wissenschaftler hinsichtlich des Inhalts des rechtlichen Regimes von Grundstücken ebenfalls nicht einheitlich[^75].

Unterschiedliche Auffassungen bestehen auch unter den Wissenschaftlern hinsichtlich der Elemente des rechtlichen Rahmens von Grundstücken. Beispielsweise begründete L.E. Bandorin die Position, wonach der zulässige Gebrauch von Grundstücken ein ursprüngliches und unverzichtbares Element des rechtlichen Rahmens von Grundstücken darstellt[^76]. Demgegenüber stellt A.A. Minajewa fest, dass die Eigentumsbeziehung der hauptsächliche und obligatorische Bestandteil des rechtlichen Rahmens eines Grundstücks ist[^77].

Die Position von O.I. Krassow besteht darin, dass der Begriff «Boden» im Verhältnis zum Begriff «Grundstück» ein allgemeiner Begriff ist und sie sich natürlich gegenseitig verknüpfen[^78]. Dabei verliert das Grundstück ab dem Zeitpunkt seiner Entstehung nicht die Eigenschaften des Bodens als natürlichen Objekts und natürlichen Ressourcen. Dies liegt daran, dass auf das Grundstück die Vorschriften des Bodenrechts über die rationale Nutzung und den Schutz der Böden Anwendung finden[^79]. Allerdings wird das Grundstück ab dem Zeitpunkt zum Gegenstand des Vermögensverkehrs[^80]. Ab diesem Moment Bei der Bildung eines Grundstücks gilt der rechtliche Status der entsprechenden Landkategorie, innerhalb deren Grenzen sich dieses Grundstück befindet.

Zudem wird der rechtliche Status der Landflächen und nicht der Grundstücke anhand ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten Kategorie und des zulässigen Gebrauchs gemäß der Flächennutzungsplanung bestimmt (Unterpunkt 8 Punkt 1 Artikel 1 des Landgesetzes der Russischen Föderation). Es sollte betont werden, dass die Arten der zulässigen Nutzung bezüglich der Grundstücke festgelegt werden[^81]. Auf diese Weise wird der rechtliche Status der Landflächen auch anhand des Typs der zulässigen Nutzung des Grundstücks bestimmt.

In Kapitel III des Landesgesetzes der Russischen Föderation, das als «Eigentum an Land» bezeichnet wird, regelt sich das Eigentumsrecht an Landparzellen[^82]. Dies zeigt, dass der Inhalt des Begriffs «Eigentum an Land» den Begriff «Eigentum an Landparzellen» umfasst.

Damit betrachtet die vorliegende Dissertation im Rahmen der Bedeutung der Territorialzoning bei der Bestimmung des rechtlichen Zustands von Landflächen auch den rechtlichen Zustand von Landparzellen. Dabei kann sowohl die Territorialfläche als auch eine Landparzelle Grenzen haben, die gemäß Bundesgesetzen festgelegt sind. Die Territorialfläche ist jedoch kein Gegenstand des Eigentumsverkehrs.

Wie J.A. Tikhomirov bemerkt, wurden in den letzten Jahren sowohl in der russischen Wissenschaft und Praxis als auch in der ausländischen und internationalen Wissenschaft und Praxis Begriffe verwendet, die dem Begriff «Territorium» nahekommen. Freihandelszonen, freie Wirtschaftszone, einheitlicher wirtschaftlicher Raum, Zollgebiet, Grenzzone, Bereich nachhaltiger Zusammenarbeit und andere[^83]. Diese Position erscheint berechtigt, da sowohl im russischen Recht als auch in den Normen des internationalen Rechts unter «Zone» häufig ein Territorium verstanden wird, innerhalb dessen ein besonderer rechtlicher Regime gilt[84].

Angesichts des oben Gesagten ist festzustellen, dass die wissenschaftlichen Kategorien „Land“ und „Territorium“ eng miteinander verbunden sind. Der rechtliche Status der Landflächen beeinflusst in gewissem Umfang den rechtlichen Status des Territoriums, ebenso wie der rechtliche Status des Territoriums den rechtlichen Status der Landflächen beeinflusst. Die genannten wissenschaftlichen Kategorien werden manchmal im Gesetzgebungswesen und in der wissenschaftlichen Literatur als Gegenstände rechtlicher Regelung identisch betrachtet.

Die funktionale Zonierung erfolgt im Rahmen des Instituts der territorialen Planung. Die Karten der funktionalen Zonen enthalten: 1) Schemata der territorialen Planung von kommunalen Gebieten (Punkt 4 Teil 1 Artikel 19 des Gesetzes über die städtische Planung der Russischen Föderation); 2) allgemeine Pläne der Siedlung (Punkt 4 Teil 3 Artikel 23 des Gesetzes über die städtische Planung der Russischen Föderation); 3) allgemeine Pläne der Stadtregionen (Punkt 4 Teil 3 Artikel 23 des Gesetzes über die städtische Planung der Russischen Föderation).

Die städtebauliche Zonierung ist die Einteilung von Gebieten kommunaler Formationen zum Zweck der Festlegung von territorialen Zonen und zur Einrichtung städtebaulicher Reglemente (Punkt 6 Artikel 1 des Gesetzes über die städtische Planung der Russischen Föderation).

„Baikal“, Baikalsche Naturschutzgebiet – Gebiet, das aus dem See Baikal, der um den See Baikal gelegenen WasserSchutzzone, seinem Abflussgebiet innerhalb des Territoriums der Russischen Föderation, den besonders geschützten Naturgebieten in der Nähe des Sees Baikal sowie einer Zone mit einer Breite von bis zu 200 Kilometern westlich und nordwestlich des Sees Baikal besteht.

von den Ausführungsgremien der russischen Bundesländer, von den lokalen Selbstverwaltungsbehörden mit Beteiligung von Personen, die zu kleinen ethnischen Gruppen gehören, sowie von Gemeinschaften dieser kleinen ethnischen Gruppen oder deren autorisierten Vertretern. Grundstücke und andere abgegrenzte natürliche Objekte innerhalb der Grenzen der Gebiete traditionellen Lebens und Nutzung der Natur werden Personen, die zu kleinen ethnischen Gruppen gehören, sowie Gemeinschaften dieser kleinen ethnischen Gruppen entsprechend dem russischen Gesetzgebung (Artikel 11 des Bundesgesetzes „Über die Gebiete traditionellen Lebens und Nutzung der Natur indigener kleiner ethnischer Gruppen in Sibirien und im Fernen Osten“) bereitgestellt. Das Planen der Grenzen funktioneller Zonen führt nicht zu einer Änderung des rechtlichen Status der Landflächen, die sich innerhalb dieser Zonen befinden» (Absatz 12 des Artikels 9 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation). «In den Grenzen der Jagdreviere werden Landflächen eingeschlossen, deren rechtlicher Status die Durchführung von Tätigkeiten im Bereich des Jagdwesens ermöglicht» (Absatz 1 des Artikels 7 des Bundesgesetzes vom 24.07.2009 № 209-FZ «Über Jagd und über den Schutz der jagdbaren Ressourcen sowie über Änderungen bestimmter gesetzgeberischer Akte der Russischen Föderation» // Sammlung der Gesetze der Russischen Föderation. 2009. № 30. St. 3735). [67] Krassov O.I. Begriff und Inhalt des rechtlichen Regimes von Landflächen // Umweltrecht. 2003. № 1.[68] Ikoniczka I.A. Landrecht der Russischen Föderation. Moskau, 1999. S. 181.komplexen Anlagen, unterirdischen Garagen usw. In diesem Zusammenhang ist die Verwendung des Begriffs «Oberfläche» in dem betrachteten rechtlichen Begriff wohl kaum gerechtfertigt» (Krassov O.I. Das Grundstück – die Grundlage des begrifflichen Apparats des Landrechts // Ökologisches Recht. 2011. Heft 4. S. 4 - 12.).

» Bauwesen;» (Absatz 9 des Artikels 1 BGB RF).

M., 2006. S. 9; Kommentar zum Bundesgesetz "Über besonders geschützte Natürliche Gebiete" (Artikelweise) / Hrsg. O.L. Dubovik. Vorbereitet für das System "Konsultant Plus". 2009; Krutik A.S. Rechtliche Probleme der Organisation und Funktionierung besonders geschützter Natürlicher Gebiete von Bundesebene: Diss... Kandidat der juristischen Wissenschaften. M., 2003; Okorokova L.Ja. Rechtslage staatlicher Naturreservate in der UdSSR: Diss... Kandidat der juristischen Wissenschaften. M., 1971; Chernushenko S.S. Rechtslage besonders geschützter Natürlicher Gebiete: Diss... Kandidat der juristischen Wissenschaften. Saranow, 1999. [^54]:  Institute des Umweltrechts / Leiter des Autorenkollektivs, verantwortlicher Redakteur S.A. Bogolyubov. Moskau, 2010. S. 224. [^55]:  Kommentar zum Bundesgesetz vom 10.01.2002 Nr. 7-ФЗ „Zur Schutz der Umwelt“ (artikelweise) / verantwortlicher Redakteur O.L. Dubovik. Vorbereitet für das System „Konsultant Plus“. 2010. [^56]:  Zozulya V.V. Rechtslage staatlicher Naturschutzreservate und Nationalparks: Diss. ... Kandidat der juristischen Wissenschaften. Moskau, 2006. S. 9. [^57]:  In der Präambel des Bundesgesetzes «Über besonders geschützte Natürliche Gebiete» wird festgehalten, dass besonders geschützte Natürliche Gebiete Flächen von Land, Wasserflächen und Luft über diesen Flächen sind, auf denen sich natürliche Komplexe und Objekte befinden, die eine besondere ökologische, wissenschaftliche, kulturelle, ästhetische, rekreative und gesundheitsfördernde Bedeutung haben, die vollständig oder teilweise durch Entscheidungen der staatlichen Organe aus der wirtschaftlichen Nutzung entnommen wurden und für die ein Modus besonderen Schutzes festgelegt wurde. Laut Absatz 1 des Artikels 2 des Bundesgesetzes «Über den Schutz von Seen» [^58]:  In Kapitel III des Bundesgesetzes «Über die Gebiete traditionellen Naturnutzungs der indigenen kleinen ethnischen Völker des Nordens, Sibiriens und Fernen Ostens der Russischen Föderation» sind Bestimmungen über den rechtlichen Status der Gebiete traditionellen Naturnutzungs vorgesehen. In diesem Kapitel wird beispielsweise festgelegt, dass der rechtliche Status der Gebiete traditionellen Naturnutzungs durch die Bestimmungen über diese Gebiete festgelegt wird, welche vom vom Bundesministerium der Russischen Föderation autorisierten zuständigen staatlichen Organ genehmigt wurden, [^59]:  Beispielsweise besagt die Verfassung der Russischen Föderation, dass Land und andere natürliche Ressourcen in der Russischen Föderation als Grundlage des Lebens und der Tätigkeit der Völker genutzt und geschützt werden, die auf dem entsprechenden Territorium leben (Absatz 1 Artikel 9 der Verfassung der Russischen Föderation). Im Beschluss des Verfassungsgerichts der Russischen Föderation wurde der Begriff «Grundlage des Lebens und der Tätigkeit» ausgelegt. Insbesondere wird im Beschluss darauf hingewiesen, dass den Völkern, die auf dem Territorium eines oder anderer Bundesländer der Russischen Föderation leben, Schutz und Nutzung von Land und anderen natürlichen Ressourcen als

Grundlagen ihres Lebens und ihrer Tätigkeit, also als natürlichen Reichtum, Werte (Vermögen) von allgemeiner Bedeutung. Dies kann jedoch nicht bedeuten, dass das Eigentumsrecht an natürlichen Ressourcen den Gliedstaaten der Russischen Föderation zusteht. Die Verfassung der Russischen Föderation bestimmt nicht vorgeschrieben, dass alle natürlichen Ressourcen obligatorisch in die Eigentümerstellung der Gliedstaaten der Russischen Föderation übergehen würde, und gewährt ihnen auch keine Befugnisse zur Aufteilung des Eigentums an diesen Ressourcen (Beschluss des Verfassungsgerichts der Russischen Föderation vom 07.06.2000 № 10-П «Zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit bestimmter Bestimmungen der Verfassung der Republik Altai und des Bundesgesetzes „Über“

in den allgemeinen Prinzipien der Organisation der gesetzgebenden (vertretenden) und ausführenden Organe der staatlichen Gewalt der Bundesländer der Russischen Föderation» // BG RF. 2000. Nr. 25. Art. 2728. [^60]:  Barschewski J.G. Territorium im Völkerrecht. Moskau 1958. S. 63. [^61]:  Brinčuk M.M. Ökologisches Recht: Lehrbuch. Moskau, 2010. S. 414. [^62]:  Galinowskaja E.A. Anwendung des Landrechts: Probleme und Lösungen: wissenschaftlich-praxisorientiertes Handbuch. Moskau 2012. S. 49. [^63]:  Beispielsweise «die Einteilung von Land nach Zweckzuschnitten in Kategorien, gemäß der der rechtliche Status von Land anhand ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten Kategorie und des genehmigten Gebrauchs gemäß der Zonierung der Territorien und den Anforderungen des Gesetzgebungssystems festgelegt wird;» (Punkt 8 Abschnitt 1 Artikel 1 LG RF). «Differenzierte Herangehensweise bei der Festlegung des rechtlichen Status von Land, gemäß derer bei der Bestimmung ihres rechtlichen Status natürliche, soziale, wirtschaftliche und andere Faktoren berücksichtigt werden müssen;» (Punkt 10 Abschnitt 1 Artikel 1 LG RF). «Bestätigung in territorialen Dokumenten» [^64]:  Vgl. z. B. Aksenjuk G.A. Rechtlicher Status der Landwirtschaftsflächen // Landwirtschaft und Recht in der Sowjetunion. Moskau, 1977; Anisimov A.P. Theoretische Grundlagen des rechtlichen Status von Siedlungsland: Autorreferat der Dissertation ... Doktor der Juristischen Wissenschaften. Saratow, 2004; Balazin W.P. Hauptprobleme des rechtlichen Status von Landflächen ländlicher Siedlungen: Autorreferat der Dissertation ... Doktor der Juristischen Wissenschaften. Moskau, 1972; Balazin W.P. Rechtlicher Status von Flächen für städtische Bebauung: Dissertation ... Kandidat der Juristischen Wissenschaften. Moskau, 1960; Bedowa J.S. Rechtlicher Status von Landflächen in Siedlungen: Autorreferat der Dissertation ... Kandidat der Juristischen Wissenschaften. Moskau, 2012; Bogolepow R.D. Rechtlicher Status

Landwirtschaftliche und Verkehrsflächen: Autorreferat der Dissertation zum Kandidatengrad für Rechtswissenschaften. M., 1964; Evtikhieev I.I. Regulierung von Landbeziehungen in Städten. Горки. 1929; Erofeev B.V. Rechtsstatus von Stadtlandflächen. M., 1976; Galinowskaja E.A. Anwendung des Landrechtswesens: Probleme und Lösungen: wissenschaftlich-praxisorientiertes Handbuch. M., 2012; Land und Recht: Handbuch für den russischen Grundstückseigentümer / Herausgeber des Autorenkollektivs und verantwortlicher Redakteur S.A. Bogolyubow. M. 1997; Zolotova O.A. Rechtsstatus von Flächen in Schutzgebieten: Autorreferat der Dissertation … zum Kandidatengrad für Rechtswissenschaften. M., 2013; Ikonitskaja I.A. Landrecht der Russischen Föderation. M. 1999; Krassnow N.I. Theoretische Grundlagen des Rechtsstatus von Landflächen

speziellen Bestimmungen in der UdSSR: Autorreferat der Dissertation ... Doktor der Rechtswissenschaften. Moskau, 1966; Krassow O.I. Begriff und Inhalt des rechtlichen Modus von Land // Ökologisches Recht. 2003. № 1; Lisina N.L. Rechtlicher Modus von Land in Siedlungen: Autorreferat der Dissertation ... Kandidat der Rechtswissenschaften Moskau, 2003; Minina A.A. Begriff des „rechtlichen Modus von Land“ und seine Bedeutung im Landrecht // Rechtliche Fragen der Immobilien. 2005. № 1; Minina E.L. Erlaubte Nutzung von Grundstücken: Fragen zur Festlegung und Änderung // Zeitschrift für russisches Recht. 2012. № 1. S. 62 – 67; Allgemeine Theorie des sowjetischen Landrechts. Hrsg. N.A. Syrodjew. Moskau, 1983; Sivakow D.O. Rechtlicher Modus von Land im Wasserlandfonds: Dissertation ... Kandidat der Rechtswissenschaften

juristischen Wissenschaften, M., 2004; Tarasenko O.V. Rechtslage der Verkehrsflächen. M., 2009; Trifonov A.S. Zivilrechtliche Rechtslage industrieller Flächen: Autorreferat der Dissertation ... Kandidat der juristischen Wissenschaften. Wolgograd, 2006; Umerenko J.A. Zu einigen Problemen der Rechtslage von Reservflächen // Modernes Recht. 2012. Heft 7. S. 74 – 79; Fatkulina D.F. Rechtslage von Flächen mit Umweltschutzfunktion: Dissertation ... Kandidat der juristischen Wissenschaften. M., 2006. [^65]:  Land und Recht: Leitfaden für russische Grundstückseigentümer / Hrsg. und verantw. Red. S.A. Bogolyubov. Moskau 1997. S. 34 - 35. [^66]:  Golichenkov A.K. Umweltrecht Russlands: Rechtslexikon. Moskau, 2012. S. 299. [^67]:  Krassov O.I. Begriff und Inhalt des rechtlichen Regimes von Landflächen // Umweltrecht. 2003. № 1.

[68] Ikoniczka I.A. Landrecht der Russischen Föderation. Moskau, 1999. S. 181.

[69] Nach Auffassung von G.A. Aksenenev bedeutet die Bestimmung des rechtlichen Status jeder Kategorie von Land zunächst, das Konzept dieser Landschaften als Objekt dieses Grundstücksgeschäfts zu definieren, zweitens den Kreis der Landnutzer dieser Landschaften festzulegen und ihre Rechte und Pflichten zu bestimmen, drittens die Ordnung des staatlichen Managements dieser Landschaften zu ermitteln und schließlich viertens diejenigen Formen und Maßnahmen der Verantwortung anzugeben, die das Gesetz für Nutzer vorsieht (Aksenenev G.A. Rechtlicher Status von Landwirtschaftsland // Landwirtschaft und Recht in der Sowjetunion. Moskau. Juridische Literatur 1977. S. 55.). [^70]:  Nach Auffassung von I.I. Evtycheev existieren unter dem allgemeinen rechtlichen Grundlage – staatlichem Eigentumsrecht an Land – unterschiedliche, nicht übereinstimmende Landregime für verschiedene Kategorien von Land. Unter Landregime versteht man den Status der Rechte und Pflichten der Landverwaltungsbehörden in Bezug auf diese Kategorie von Land, also die Ausführung der grundlegenden Funktionen durch die Landverwaltungsbehörden – Verwaltungs-, Jurisdiktion- und Normativfunktionen (Evtycheev I.I. Regulierung der Landbeziehungen in Städten. Gorki, 1929. S. 1.). [^71]: Laut N.I. Krasnow bezeichnet der rechtliche Zustand des staatlichen Landfonds den durch die Normen des sowjetischen Rechts vorgeschriebenen ordnungsgemäßen Umgang mit der Erde als Objekt exklusiver Eigentumsrechte des Staates, Nutzungsrechte und rechtlicher Schutzmaßnahmen, der darauf abzielt, ihre rationale Nutzung als allgemeine Arbeitsbedingungen und Hauptproduktionsmittel sicherzustellen (Landrecht / Hrsg. G.A. Aksenjuk. Moskau, 1969. S. 250.). [^73]:  Nach Meinung von O.I. Krassow, «Verstöße gegen das Landrecht sind häufig mit dem Eindringen in das unterirdische Raum und die Bergbaurechte verbunden. In einigen Fällen erkennt das Recht solche Handlungen nicht als Bergbau an, in anderen betrachtet man sie als Bergbau. Daher ist es erforderlich, eine Lizenz für das Recht auf Bergbau zu erhalten, Bergbau- oder geologische Abgrabungsrechte zu beantragen. Verstöße gegen das Landrecht führen dazu, dass die Erdoberfläche im betreffenden Bereich gemäß dem Recht zerstört wird, beispielsweise bei der Gewinnung von Bodenschätzen durch offenen Bergbau, beim Bau unterirdischer Anlagen, die nicht mit der Gewinnung von Bodenschätzen verbunden sind, beispielsweise unterirdischer Handelsanlagen» [^74]:  Vgl. z. B. Anisimov A.P., Melikhov A.I. Rechtslage von Grundstücken. Neuer intersektoreller Ansatz zur Beziehung der Normen des Zivilrechts und Landrecht // Recht und Wirtschaft. 2008. № 12; Bandorin L.E. Erlaubte Nutzung von Grundstücken: Diss. … Kandidat der juristischen Wissenschaften. Moskau, 2011; Bugrow D.S. Rechtslage von Grundstücken als Immobilien: Diss. … Kandidat der juristischen Wissenschaften. Saratow, 2004; Gerasin S.I. Rechtslage von Grundstücken und anderer Immobilien, die sich darauf befinden // Staat und Recht. 2006. № 5. S. 118 – 123; Kichigin N.W., Leonow A.E. Rechtslage von Grundstücken,

die sich im Bereich der WasserSchutzZonen und UferSchutzGürtel befinden // Ökologisches Recht. 2007. Heft 4; Kramkova T.W. Zivilrechtlicher Zustand des Grundstücks: Diss. ... Kandidat der juristischen Wissenschaften. M. 2006; Minajeva A.A. Eigentumsverhältnisse als grundlegender und obligatorischer Bestandteil des rechtlichen Zustands eines Grundstücks // Ökologisches Recht. 2005. Heft 6. [^75]:  Die Position von M.G. Piskunowa besteht darin, dass der rechtliche Modus eines Grundstücks durch folgende Aspekte bestimmt wird: Umlaufbarkeit (Artikel 129 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation, Artikel 27 des Landesgesetzes der Russischen Föderation, Forstgesetz der Russischen Föderation, Wasserrechtsgesetz der Russischen Föderation); Kategorie des Grundstücks – seine Zweckbestimmung (Artikel 1 und 7 des Landesgesetzes der Russischen Föderation, Gesetz über den Umlauf von landwirtschaftlich genutzten Flächen); zulässige Nutzung des Grundstücks (Artikel 1 und 7 des Landesgesetzes der Russischen Föderation); territorialer Bereich und städtebauliches Reglement (für Siedlungsflächen) (Städtebaugesetz, Artikel 85 des Landesgesetzes der Russischen Föderation) (Piskunowa M.V. Kadastr – der Kopf aller Dinge // Business-Advokat. 2003. Heft 24. Zugriffsmodus: System „Konsultant Plus“.). D.S. Bugrov,

weist darauf hin, dass der rechtliche Zustand von Grundstücken entsprechend den in dem Landrecht festgelegten Kategorien von Grundstücken bestimmt und offengelegt werden muss. Der rechtliche Zustand von Grundstücken wird als eigenständiges umfassendes Rechtsinstitut dargestellt, als Zusammenfassung rechtlicher Normen im Bereich der Nutzung und Schutz von Land. Einer der wichtigsten Merkmale (Kriterien) des rechtlichen Zustands von Grundstücken ist ihre Hauptzweckbestimmung, die entsprechend den Besonderheiten der Kategorien von Grundstücken vorgesehen ist (Bugrow D.S. Der rechtliche Zustand von Grundstücken als Immobilie: Diss... Kandidat der juristischen Wissenschaften. Saratow, 2004.). Nach Ansicht

D.V. Kozlov: Zum rechtlichen Regime von Grundstücken als privatrechtlicher Kategorie gehören: Grenzfeststellung (Bestimmung der Grenzen) und kadastrale Erfassung von Grundstücken als Objekte land- und bürgerrechtlicher Beziehungen; Kreis der Inhaber von Sachenrechten und Verpflichtungsgeschäften an Grundstücken, ihre Rechte und Pflichten; bürgerliches Rechtsverantwortungsrecht für die Verletzung des Gesetzgebung (Kozlov D.V. Gesamtes (komplexes) rechtliche Regime von Grundstücken // System GARANT. 2012.). [^76]:  Bandorin L.E. Erlaubtes Nutzung von Landparzellen: Diss... Kandidat der juristischen Wissenschaften. Moskau, 2011. S. 42. [^77]:  Minajewa A.A. Eigentumsverhältnisse als grundlegender und obligatorischer Bestandteil des rechtlichen Regimes einer Landparzelle // Ökologisches Recht. Moskau, 2005. № 6. [^78]:  Krassow O.I. Landparzelle - Grundlage des begrifflichen Apparats des Landrechts // Ökologisches Recht. 2011. № 4. S. 4 - 12. [^79]:  «Die Bildung von Grundstücken darf nicht zu Einbau, Einschleusung, unregelmäßigen Grenzen, Schachbrett-Struktur, Unfähigkeit zur Errichtung von Immobilienobjekten und anderen Merkmalen führen, die den rationalen Einsatz und den Schutz der Landwirtschaftsflächen behindern, sowie die Anforderungen verletzen, die in diesem Code und anderen Bundesgesetzen festgelegt sind» (Absatz 6 des § 11.9 des Landgesetzes der Russischen Föderation). [^80]:  «Zu den Sachen (Immobilien) gehören Landparzellen, Parzellen des Untergrunds und alles, was fest mit der Erde verbunden ist, also Objekte, deren Verschiebung ohne unverhältnismäßigen Schaden ihrer Bestimmung unmöglich ist, einschließlich Gebäude, Anlagen und Objekte im Bauprozess» (Absatz 1 des Artikels 130 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation). [^81]:  «Städtebaureglement – festgelegte Arten der zulässigen Nutzung von Grundstücken innerhalb der Grenzen der entsprechenden territorialen Zone, sowie alles, was sich über und unter der Oberfläche der Grundstücke befindet und während des Bebauens und der anschließenden Nutzung von Bauwerken genutzt wird, maximale (minimale und/oder maximale) Größe der Grundstücke und grenzwerte für die genehmigte Bauleistung, Sanierung von Bauwerken sowie Einschränkungen der Nutzung von Grundstücken und Bauwerken [^82]:  Vgl. beispielsweise Absatz 1 des Artikels 15 des Landgesetzes der Russischen Föderation (ZK RF), gemäß dem Grundstücke, die von Bürgern und juristischen Personen aufgrund der Vorschriften des Gesetzgebungssystems der Russischen Föderation erworben wurden, Eigentum von Bürgern und juristischen Personen (privates Eigentum) sind. [^83]:  Rechtlicher Raum und Mensch: Monographie / Verantwortlicher Herausgeber Ju.A. Tikhomirov, E.V. Pulyajewa, N.I. Khludeňeva. Moskau, 2012. S. 13. [^84]:  Beispielsweise ist die Zone der Notlage ein Gebiet, auf dem sich eine Notlage entwickelt hat (Absatz 4 des Artikels 1 des Bundesgesetzes vom 21.12.1994 № 68-FZ „Über den Schutz der Bevölkerung und Gebiete vor Notlagen natürlichen und technischen Ursprungs“ // BGBl. Russischer Föderation, 1994, № 35, S. 3648.). Die Zone der dringenden Bevölkerungsalarmierung ist ein Gebiet, das einer Gefahr ausgesetzt ist, schnellen Entwicklungen gefährlicher natürlicher Phänomene und technologischer Prozesse zu unterliegen, die eine unmittelbare Bedrohung für Leben und Gesundheit der dort befindlichen Personen darstellen (Absatz 11 des Artikels 1 des Bundesgesetzes „Über den Schutz der Bevölkerung und Gebiete vor…

„Notfallsituationen natürlichen und technischen Ursprungs“). Der Begriff „Wohngebiet“ bezeichnet ein speziell ausgestaltetes Gebiet, auf dem besondere Verkehrsregeln gelten und die Zufahrts- und Abfahrtsstellen durch entsprechende Verkehrszeichen gekennzeichnet sind (Vertrag über den Straßenverkehr (unterzeichnet in Wien am 08.11.1968) // Treaty Series. Band 1732. New York: United Nations, 1999. S. 396 - 587.). WasserSchutzgebiete sind Gebiete, die an den Ufern von Meeren, Flüssen, Bächen, Kanälen, Seen und Stauseen liegen und auf denen ein besonderer Betriebs- und Nutzungsmode im Zweck der Verhinderung von Verschmutzung, Verunreinigung

die Erhaltung der genannten Wasserobjekte und Verhinderung ihrer Ausschöpfung sowie die Erhaltung der Lebensräume von wasserbiologischen Ressourcen und anderer Objekte des Tier- und Pflanzenwelt (Teil 1 Artikel 65 des Wasserrechts der Russischen Föderation vom 03.06.2006 № 74-FZ // SZ RF. 2006. № 23. Art. 2381 (im Folgenden – WR RF)).


  1.  Rechtlicher Raum und Mensch: Monographie / Verantwortlicher Herausgeber J.A. Tikhomirov, E.V. Pulyaeva, N.I. Khludeleva. Moskau, 2012. S. 12 – 13. 

  2.  Zum Beispiel das Bundesgesetz vom 14.03.1995 № 33-ФЗ «Gesetz über besonders geschützte Naturgebiete» // BGBl. der Russischen Föderation (BGBl). 1995. Nr. 12. Art. 1024 (im Folgenden – Bundesgesetz «Gesetz über besonders geschützte Naturgebiete»); das Bundesgesetz vom 07.05.2001 № 49-ФЗ «Gesetz über die Gebiete traditionellen Lebens und Nutzung der indigenen kleinen Völker des Nordens, Sibiriens und Fernen Ostens der Russischen Föderation» // BGBl. der Russischen Föderation (BGBl). 2001. Nr. 20. Art. 1972 (im Folgenden – Bundesgesetz «Gesetz über die Gebiete traditionellen Lebens und Nutzung der indigenen kleinen Völker des Nordens, Sibiriens und Fernen Ostens der Russischen Föderation»). 

  3.  Siehe Artikel 1, 3, 7, 11, 11.2, 11.3, 11.4, 11.7, 12, 13, 15, 18, 19, 22, 27, 29, 30, 30.2, 31, 34, 36, 38.2, 67, 68, 70.1, 72, 82, 84, 85, 86, 87, 90, 93, ,94, 95, 96, 97 des Landgesetzes der Russischen Föderation. 

  4.  Siehe Artikel 1, 2, 4, 6, 7, 8, 8.1, 9, 10, 11, 12, 14, 15, 16, 18, 19, 20, 21, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 46.1, 46.2, 46.3, 47, 48, 49, 49.1, 51, 52, 54, 55, 55.5, 55.8, 55.21, 55.22, 56, 57, 57.1, 59, 63 des Städtebaugesetzes der Russischen Föderation. 

  5.  Kommentar zum Städtebaugesetz der Russischen Föderation (artikelweise) / Hrsg. S.A. Bogolyubov. Moskau 2012. S. 77. 

  6.  Das ökologische Zonieren wird in Bezug auf natürliche Gebiete durchgeführt. Artikel 2 des Bundesgesetzes vom 01.05.1999 Nr. 94-ФЗ „Zur Schutz des Baikalsees“[42] //SB RF. 1999. Nr. 18. St. 2220 (im Folgenden – Bundesgesetz „Zur Schutz des Baikalsees“) sieht das ökologische Zonieren der baikalischen natürlichen Gebiete vor. Gemäß Absatz 1 Artikel 15 des Bundesgesetzes „Zu den besonders geschützten natürlichen Gebieten“ wird zur Schaffung des Regimes eines Nationalparks die Zonierung seines Gebiets durchgeführt. 

  7.  Gemäß Absatz 1 des Artikels 67 der Verfassung der Russischen Föderation umfasst das Territorium der Russischen Föderation die Gebiete ihrer Subjekte, die inneren Gewässer und das Territorialmeer sowie den Luftraum darüber. 

  8.  Territorium im öffentlichen Recht: Monographie / S.W. Narutto, E.S. Schugrina, I.A. Isaev, I.A. Alebastrova. Moskau, 2013. S. 36. 

  9.  Artikel 2 der Konvention über die internationale Zivilluftfahrt (abgeschlossen in Chicago am 07.12.1944) // Internationales öffentliches Recht. Sammelband von Dokumenten. Bd. 2. Moskau, 1996. S. 412 - 433. 

  10.  Vgl. z. B. Punkt „g“ des Absatzes 1 des Artikels 1 des Abkommens zwischen der Regierung der Russischen Föderation und der Regierung der Republik Belarus über den Luftverkehr und die Zusammenarbeit im Bereich der Luftfahrt (abgeschlossen in Minsk am 12.12.1997) // Bulletin internationaler Verträge. 1998. № 6; Punkt „g“ des Absatzes 1 des Artikels 1 des Abkommens zwischen der Regierung der Russischen Föderation und der Regierung der Republik Tadschikistan über den Luftverkehr (abgeschlossen in Moskau am 12.09.1997) // Gesetzblatt der Russischen Föderation. 2004. № 38. Art. 3773. 

  11.  W.G. Vishnyakov. Besondere Wirtschaftszone: rechtliche Probleme und Entwicklungsmöglichkeiten // Zeitschrift für russisches Recht. 2003. Heft 1. 

  12.  Das Städtebaureglement stellt die innerhalb der Grenzen der entsprechenden territorialen Zone festgelegten Arten des genehmigten Grundstücksnutzungs dar, sowie alles, was über und unter der Oberfläche der Grundstücke liegt (Absatz 9 des Artikels 1 des Gesetzes über die Stadtplanung (GStP)). 

  13.  Bogolyubov S.A., Kichigin N.V. Gesetzgebung zur Regulierung der Tätigkeit zentraler staatlicher Organe im Bereich Sicherstellung der ökologischen Sicherheit. M., 2007. S. 251. 

  14.  Im Artikel 2 des Bundesgesetzes «Zum Schutz des Baikalsees» wird die ökologische Zonierung der baikalischen natürlichen Landschaftsregion vorgeschrieben. Gemäß Absatz 1 des Artikels 15 des Bundesgesetzes «Über besondere Naturschutzgebiete» erfolgt eine Zonierung des Gebiets eines Nationalparks, um den Schutzmodus für diesen Park festzulegen. 

  15.  Siehe z. B.: Bogolyubov S.A., Jurawljewa L.W. Organisation der Nutzung eines einzeln genommenen Objekts besonderer Schutzgebiete der Natur // Recht und Wirtschaft. 2010, Nr. 10; Bogolyubow S.A. Gesetzgebung im Umweltbereich. Moskau, 2010; Galinowskaja E.A., Kichigin N.W., Ponomarjew M.W. Kommentar zum Bundesgesetz „Über besondere Schutzgebiete der Natur“ (Artikelweise). Moskau, 2006; Dehterewa L.P. Rechtslage besonderer städtischer Naturschutzgebiete: Diss. ... Kandidat der juristischen Wissenschaften. Moskau, 2002; Zozulja W.W. Rechtslage staatlicher Naturreservate und Nationalparks: Diss. ... Kandidat der juristischen Wissenschaften. 

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Кодексы и федеральные законы