Rechtliche Regelung der ökologischen Zonierung
30. April 2012 wurde durch den Präsidenten der Russischen Föderation die Grundlagen staatlicher Politik im Bereich des ökologischen Entwicklungs der Russischen Föderation bis zum Jahr 20301 (im Folgenden - Grundlagen) verabschiedet. Die Entwicklung der Grundlagen erfolgt aufgrund der Notwendigkeit, ökologische Sicherheit bei der Modernisierung der Wirtschaft und im Prozess innovativen Entwicklungs sicherzustellen (Punkt 4 der Grundlagen). Als einen der Mechanismen zur Lösung der Aufgabe des Erhalts der natürlichen Umwelt, einschließlich natürlicher ökologischer Systeme, Objekte der Tier- und Pflanzenwelt, wird die Stärkung des Schutzes und die Entwicklung des Systems besonders geschützter Naturgebiete vorgesehen. bundes-, landes- und kommunalen Bedeutung in strenger Übereinstimmung mit ihrem vorgesehenen Zweck (Unterpunkt «a» des Abschnitts 16 der Grundlagen).
Objekt der ökologischen Zonierung sind besonders geschützte Naturgebiete. Wie S.A. Bogolyubov betont, hat das Nutzungsregime besonderer Schutzgebiete und Objekte derzeit eine grundsätzliche Bedeutung und ermöglicht es durch gezielte Gesetzgebung, ihren Schutz vor Eingriffen der wirtschaftlichen und unternehmerischen Tätigkeit sicherzustellen2. Nach Auffassung von N.V. Kichigin besteht die Besonderheit des Nutzungsregimes besonderer Schutzgebiete und Objekte in der ökologischen Zonierung dieser Gebiete3.
Der rechtliche Status besonders geschützter natürlicher Gebiete ist häufig Gegenstand von Forschungen (einschließlich monografischer Arbeiten) ökologischer Juristen4. Wie V.V. Zozulya bemerkt, bezeichnet der rechtliche Status von Naturschutzgebieten die rechtlich festgelegten Regeln bezüglich des Schutzes und der Nutzung natürlicher Komplexe und Objekte, einschließlich Land, Bodenschätzen, Wasser, atmosphärischen Luft, Pflanzen- und Tierwelt sowie des Luftraums innerhalb von Naturschutzgebieten, sowie das Eigentum und den Bestimmungszweck dieser natürlichen Komplexe und Objekte. Der Naturschutzstatus wird als Gesamtheit der Verhaltensregeln betrachtet,
die Verboten, den natürlichen Ablauf der natürlichen Prozesse in Naturreservaten und Schutzgebieten nationaler Parks zu stören5. Im ökologischen Rechtswissenschaften haben sich zahlreiche Ansätze zur Bestimmung des Inhalts der ökologischen Zonierung gebildet. Nach Auffassung von I.F. Pankratov ist die ökologische Zonierung von Territorien eine im Gesetz vorgesehene System von Maßnahmen zur präzisesten und eindeutigsten Festlegung der Grenzen von Territorien, Gewässern, Lufträumen, natürlichen Objekten und Ressourcen zum Zweck ihrer rationalen Nutzung und Schutz. Die ökologische Zonierung von Territorien ist unmittelbar mit der Nutzung der Natur und dem Schutz der Umwelt verbunden. Land, Wälder, Gewässer, Bodenschätze und andere natürliche Objekte werden in konkrete Abschnitte, Territorien, Zonen unterteilt;
Es werden Zonen in der Atmosphäre und sogar im Kosmos ausgemacht. Die Zonierung ist erforderlich, um entsprechende Monitoring- und Kadastro-Aktivitäten durchzuführen, die Erhebung natürlicher Objekte sowie den richtigen und rationalen Einsatz und angemessenen Schutz6.
Wie V.V. Sosnowski bemerkt, besteht die Essenz der Zonierung im Umweltschutz darin, gewöhnlich innerhalb der Zonen Einschränkungen der Tätigkeit festzulegen, die strenger sind als in den angrenzenden Bereichen des Raums. Die Festlegung von Zonen bedeutet die Festlegung räumlicher und zeitlicher Grenzen für die Ausübung von wirtschaftlichen oder anderen Tätigkeiten7.
Laut M.M. Kalenchenko ist die Zonierung eine wissenschaftlich begründete Aufteilung des Territoriums eines Nationalparks in Gebiete unterschiedlicher Funktions- und Schutzregime. Sie stellt einen der wichtigsten Elemente der territorialen Organisation eines Nationalparks dar. Die funktionale Zonierung, die die räumliche Differenzierung der Naturschutzregime sowie entsprechend auch die Differenzierung der zulässigen und notwendigen Tätigkeiten widerspiegelt, bildet den Ausgangspunkt aller organisatorisch-Verwaltungsaktivitäten8.
Die Position von N.L. Lisina besteht darin, dass die ökologische Zonierung eine eigenständige Art der Zonierung ist. Ihre Aufgabe besteht vor allem darin, das ökologische Gleichgewicht, die Qualität der Umwelt und die natürlichen Umweltbedingungen zu bewahren und aufrechtzuerhalten9.
I.F. Pankratov betonte, dass die ökologische Zonierung von Gebieten eine wichtige Rolle bei der Regulierung der Organisation und des Schutzes der Umwelt sowie der Nutzung natürlicher Ressourcen spielt. In diesem Zusammenhang wurden und gelten zwei spezielle Bundesgesetze vom 26.12.1995 Nr. 209-ФЗ «Über Geodäsie und Kartographie» und vom 18.12.1997 Nr. 152-ФЗ «Über die Benennung geografischer Objekte». Die ökologische Zonierung gewährleistet die genaue Erfassung und den Standort jedes natürlichen Objekts und Ressourcen, was zur besseren Organisation ihrer Nutzung und ihres Schutzes beiträgt10.
Die verschiedenen Zonen, die zur Naturschutz-Zwecken eingerichtet wurden, stellen einen besonderen Fall besonders geschützter Gebiete dar. Daher sind notwendige Elemente des rechtlichen Regimes von Naturschutz-Zonen der Schutzmodus (Modus der besonderen Schutzmaßnahmen), räumliche und bei Bedarf zeitliche Grenzen der Anwendung der Einschränkungen11.
Wie N.I. Khludejewa bemerkt, hängt die Stabilität der rechtlichen Regelung gesellschaftlicher Beziehungen im Bereich des Umweltschutzes und der Nutzung natürlicher Ressourcen weitgehend vom qualitativen Zustand des Systems des ökologischen Rechts ab, das derzeit unbalanciert ist und innere Widersprüche (Kollisionen) aufweist12.
Es ist wichtig zu betonen, dass das Vorhandensein von Kollisionen für die ökologische Zonierung typisch ist. Derzeit fehlt im Gesetzgebung ein einheitliches Terminologie in Bezug auf die ökologische Zonierung. Das Gesetzgebung sieht «Zonierung» und «funktionale Zonierung» des nationalen Parks13, «Zonierung»14 des Naturparks und «ökologische Zonierung» des Bajkalschen Naturgebietes15 vor.
Laut S.A. Bogolyubov sind nationale Parks als natürliche Schutz-, Umweltbildungs- und wissenschaftlich-forschungsinstitute (was sie mit Reservaten gemeinsam hat) auch für regulierten Tourismus vorgesehen. Mit Beschluss des Rates der Minister - Regierung der Russischen Föderation vom 10. August 1993 № 769 wurde die Verordnung über nationale Naturparks der Russischen Föderation angenommen. Eine ernste praktische Problematik stellt das Zonieren und die ordnungsgemäße Nutzung ihrer Gebiete dar16.
Laut Absatz 5 des Artikels 15 des Bundesgesetzes „Zur besonderen Schutzgebieten der Natur“ versteht man unter funktionalem Zonieren einen differenzierten Schutzmodus für Nationalparks, der durch die zuständige Bundesbehörde festgelegt wird. S.A. Bogolyubov und L.V. Zhuravleva weisen darauf hin, dass im Bundesgesetz „Zur besonderen Schutzgebieten der Natur“ lediglich grundlegende Anforderungen sowie allgemeine Ansätze zur Bestimmung des rechtlichen Regimes besonders geschützter Naturschutzgebiete festgelegt werden. Die vollständige Regelung wird auf die entsprechenden Bundes-, regionalen und lokalen Behörden übertragen. abhängig vom Grad des Wertes des geschützten Objekts17.
In der wissenschaftlichen Literatur wird der Inhalt des besonderen Schutzmodus erläutert. Nach Auffassung von E.A. Galinowskaja stellt der besondere Schutzmodus ein System administrativer-rechtlicher Maßnahmen dar, die das Verbot oder die Vorschrift zur Durchführung bestimmter Handlungen auf dem Gebiet verbieten oder vorschreiben, oder die die Ausführung bestimmter Handlungen vorschreiben, die im Rechtsgutachten festgelegt sind und von dem Status der besonders geschützten natürlichen Gebiete abhängen. Auf Grundlage dieses Mechanismus sorgen Naturreservate, Nationalparks sowie andere besonders geschützte natürliche Gebiete für den Schutzmodus außerhalb des Bundesgesetzes, wobei die Verwaltungsordnung der Gebiete in der vorgeschriebenen Reihenfolge genehmigt wird und vorsieht
Einführung eines differenzierten Schutzregimes auf dem Gebiet durch ihre funktionale Zonierung18. Im Gerichtspraxis finden sich Streitigkeiten, die mit der Feststellung konkreter Besonderheiten der Zonierung von besonders geschützten Naturschutzgebieten zusammenhängen. Im Urteil des Obersten Gerichts Russlands vom 08.02.2012, Az. 5-Г12-3, wird festgestellt, dass sich der Antragsteller an das Gericht mit einer Klage gewandt hat, in der er die Wirksamkeit des ersten und zweiten Absatzes des Punktes 2 der Verordnung der Regierung Moskaus vom 29. Dezember 1998 № 1012 «Zur Vorlage von Vorschlägen zur Festlegung der Grenzen besonders geschützter Naturschutzgebiete: Naturgeschichtlicher Park «Moskva-Reckyj», Naturgeschichtlicher Park «Ostankino» und des kombinierten Schutzgebiets «Petrowsko-Razumowskyj» in Bezug auf
Einbeziehung des Grundstücks in die Grenzen des Naturlandschaftsparks, das dem Antragsteller für den Gartenbau zugewiesen wurde. Nach Auffassung des Antragstellers bedeutet die Einbeziehung dieses Grundstücks in die Grenzen des Naturlandschaftsparks die faktische Einführung eines Verbots, den Gartenbau zu betreiben, was das Recht des Antragstellers verletzt, das Grundstück zu nutzen, das seiner Familie im Jahr 1956 für den Gartenbau zugewiesen wurde.
Im begründeten Teil des genannten Urteils des Obersten Gerichts der Russischen Föderation wird darauf hingewiesen, dass die Festlegung der Grenzen eines natürlichen und historischen Parks nicht identisch mit der Bestimmung konkreter Merkmale, Zonierungen oder des Regimes einer besonders geschützten Naturlandschaft ist, geschweige denn mit dem Verbot von Tätigkeiten – in unserem Fall dem Gartenbau und Gemüseanbau19.
In der wissenschaftlichen Literatur wird festgestellt, dass ein grundlegender Ansatz zur Festlegung des Regimes eines Nationalparks, wie aus dem Inhalt des Absatzes 1 des Artikels 15 des Bundesgesetzes «Über besonders geschützte Naturgebiete» hervorgeht, die funktionale Zonierung des Gebiets darstellt. Die Zonierung erfolgt gemäß den Bestimmungen über den Nationalpark, die vom Ministerium für natürliche Ressourcen der Russischen Föderation angenommen werden, unter Berücksichtigung der grundlegenden Anforderungen, die in Artikel 15 des Bundesgesetzes «Über besonders geschützte Naturgebiete» festgelegt sind. Auf den rechtlichen Zustand der Lande des Nationalparks finden Anwendung Bestimmungen des Landesgesetzes der Russischen Föderation (ZK RF), die allgemeine Vorschriften über den rechtlichen Zustand der Lande besonders geschützter Gebiete festlegen. die Schutzgebiete als eigenständige Kategorie sowie besondere Vorschriften über die Flächen von Nationalparks. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der rechtliche Status der Flächen besonderer Schutzgebiete auf mehreren grundlegenden rechtlichen Bedingungen beruht. Der rechtliche Regime des Grundstücks, in dessen Grenzen sich ein besonderes Schutzgebiet befindet, entspricht im Allgemeinen dem Status und dem Regime des entsprechenden besonderen Schutzgebiets20.
Außerdem bemerkt M.M. Kalenchenko, dass weder in der Doktrin noch in der Gesetzgebung und erst recht nicht in der Rechtsprechung die Frage des rechtlichen Status funktioneller Zonen gelöst ist. Dennoch sind bereits einige juristisch bedeutsame Grundlagen in das russische Gesetzgebung entwickelt und umgesetzt worden, obwohl sie einen «mosaikartigen Charakter» aufweisen (z.B. Arten und Einschränkungen der Tätigkeit)21.
Jedoch wird im wissenschaftlichen Schrifttum der rechtliche Modus funktionaler Zonen erörtert. Nach Auffassung von O.I. Krassov sind die in den Gebieten nationaler Parks ausgewiesenen funktionalen Zonen nicht das Ergebnis eines bestimmten durch das Gesetz vorgeschriebenen Verfahrens. Die Festlegung der funktionalen Zonen erfolgt im verwaltungsrechtlichen Verfahren bei der Schaffung einer besonders geschützten Zone und wird in der Satzung der entsprechenden besonders geschützten Zone festgelegt. Mit Hilfe solcher funktionaler Zonen werden die Arten des Landnutzens besonders geschützter natürlicher Gebiete zu konkreten Zwecken («zulässiger Gebrauch») bestimmt. Solches Zonieren nicht unterscheidet sich völlig von der territorialen Zonierung (städtischen Zonierung)22.
Es ist wichtig zu betonen, dass das differenzierte Schutzregime besonderer Schutzmaßnahmen die Möglichkeit erlaubt, innerhalb der entsprechenden besonders geschützten Naturschutzgebiete verschiedene Zonen festzulegen, einschließlich Rekreationsszonen. Zum Beispiel ist die Rekreationsszone des Nationalparks „Losiny Ostrov“ dazu vorgesehen, Rekreationstätigkeiten zu gewährleisten und durchzuführen, den Sport und die körperliche Entwicklung zu fördern sowie Objekte der Tourismusindustrie, Museen und Informationszentren unterzubringen (Punkt 10.3 der Vorschriften über den Nationalpark „Losiny Ostrov“23).
Demzufolge sorgt der rechtliche Status der Zonen, die auf der Grundlage der ökologischen Zonierung festgelegt werden, primär für den Erreichung von Umweltzielen. Bei der Durchführung der ökologischen Zonierung kann jedoch auch die Festlegung von Zonen vorgesehen werden, die nicht direkt mit dem Schutz der natürlichen Gebiete verbunden sind.
N.L. Lisina unterscheidet die ökologische Zonierung der Baikal-Naturzone und das Zonieren besonders geschützter Naturschutzgebiete mit der Einführung funktionaler Zonen24. Solch ein Schluss lässt sich vollkommen zurecht aus dem Ergebnis einer formal-rechtlichen Analyse der gesetzlichen Vorschriften ziehen. Allerdings erscheint es im Rahmen dieses Abschnitts notwendig, den Inhalt der ökologischen Zonierung zu klären.
Die Position von J.W. Dobrushin besteht darin, dass die Vielfalt der natürlichen Komplexe und Verwaltungsverfahren sowie die Vielzahl von Einflüssen aus verschiedenen Gruppen von Besuchern, lokaler Bevölkerung, Wirtschaftssubjekten, Behörden und anderen interessierten Parteien das grundlegende Problem der territorialen Verwaltung im Nationalpark darstellen. Um unter diesen Bedingungen die gestellten Aufgaben für den Nationalpark effektiv zu lösen, wird die funktionale Zonierung seines Gebiets angewendet — also seine Einteilung in Abschnitte mit unterschiedlichem prioritärem Zweck (Funktion) und unterschiedlichen Schutz- und Nutzungszuständen.
Die funktionale Zonierung ist der wichtigste Instrument zur Verwaltung des Territoriums und der Ressourcen eines Nationalparks und ermöglicht es, für bestimmte Gebiete das optimale Verhältnis zwischen Nutzungsmassnahmen und besonderem Schutz festzulegen. Die funktionale Zonierung bestimmt, welche Verwaltungsverfahren am besten die Aufgaben des Nationalparks auf einzelnen Gebieten seiner Fläche erfüllen. Eine funktionale Zone ist die grundlegende Einheit der territorialen Verwaltung durch den Nationalpark25. Objekt des ökologischen Zonierungs ist auch das Bajkalsche Naturgebiet. Wie S.A. Bogolyubov bemerkt, fanden die in der Gesetzgebung vorgesehenen neuen Initiativen und Besonderheiten der Umweltschutzmaßnahmen auf dem Bajkalschen Naturgebiet in den letzten zehn Jahren ihre praktische Umsetzung, obwohl die in dem Gesetz über den Schutz des Bajkal-Sees vorgeschriebenen Prinzipien und Anforderungen nicht vollständig umgesetzt wurden26.
Die Bedeutung des Schutzes des Baikalsees und der Baikal-Naturzone wurde bereits vor langer Zeit erkannt. Im Jahr 1994 genehmigte die Regierung der Russischen Föderation das umfassende Bundesprogramm zur Sicherstellung des Schutzes des Baikalsees und zur rationalen Nutzung der natürlichen Ressourcen seines Einzugsgebiets (im Folgenden - Programm)27. Im Abschnitt 3 der genannten Programme wurde festgestellt, dass das Hauptziel des Programms die Optimierung der Beziehungen zwischen Mensch und Natur ist, die auf effizienten Wiederaufbau natürlicher Ressourcen, Verbesserung des Zustands der Umwelt und nachhaltiges Entwicklung der Region abzielen. Das Programm legt auch fest, dass ...
Es war vorgesehen, den wissenschaftlich-technischen Fortschritt im Bereich der rationalen Nutzung der Natur zu fördern, um ein produktions-technologisches Potenzial zu schaffen, das den modernen ökologischen Anforderungen entspricht, insbesondere in jenen Gebieten, wo die Ökosysteme besonders anfällig sind. Dabei wird die ökologische Zonierung des Bassins des Baikalsees als organisatorische Grundlage zur Lösung dieser Fragen hervorgehoben, gemäß den präzisierten Grenzen der Territorien und den Regelungen für wirtschaftliche Tätigkeit auf diesen Gebieten.
Der später verabschiedete Bundesgesetz "Zur Schutz des Baikalsees" vorsah in Artikel 2 das ökologische Zonieren der Baikalsee-Naturzone (Artikel 2 des Gesetzes zur Schutz des Baikalsees). Nach Meinung von M.M. Brinchuk kann der Ansatz, den Potenzial der Natur als methodologische Grundlage zu berücksichtigen, als Versuch angesehen werden, das rechtliche Regulieren der Nutzung der Natur im Baikal-Gebiet in Anwendung auf die Sicherstellung des Status des Baikalsees als Teil des Weltkulturerbes umzusetzen28.
Laut Artikel 2 des Bundesgesetzes «zum Schutz des Baikalsees» werden auf dem Bai-kal-Naturreservatsgebiet folgende Zonen ausgewiesen: 1) zentrale ökologische Zone29; 2) Pufferzone30; und 3) ökologische Zone der atmosphärischen Einflussnahme31.
Laut Absatz 1 des Artikels 11 des Bundesgesetzes "Zur Schutz der Baikal-See" sind im zentralen ökologischen Gebiet folgende Handlungen untersagt: 1) vollständige Rodungen; 2) die Umwandlung von Landflächen des Waldgrundstocks, die von Schutzwäldern genutzt werden, in Landflächen anderer Kategorien. Dabei erfolgt die Organisation von Tourismus und Erholung im zentralen ökologischen Gebiet gemäß Regelungen, die den Einhaltung der grenzwertigen Belastungsnormen für die Umwelt im zentralen ökologischen Gebiet sicherstellen. Die Regelungen zur Organisation von Tourismus und Erholung im zentralen ökologischen Gebiet werden von den staatlichen Gewalten der Republik Buryatien und des Irkutsker Gebiets verabschiedet.
(Artikel 12 des Gesetzes zum Schutz des Baikalsee)32. N.V. Kichigin weist darauf hin, dass der Beschränkungsmodell der wirtschaftlichen Tätigkeit in der zentralen ökologischen Zone maximal ist, daher muss beim Festlegen der Grenzen der Zone berücksichtigt werden, dass die wirtschaftliche Tätigkeit innerhalb ihrer Grenzen gelähmt sein wird und die nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung dieser Gebiete unter Bedrohung steht. Gleichzeitig ermöglicht das Modell der strengen Beschränkung der wirtschaftlichen Tätigkeit in der zentralen ökologischen Zone, den Schutz und Erhalt des Baikalsees in maximaler Ausdehnung zu gewährleisten, daher müssen ihre Ausmaße die ökologische Sicherheit des Sees und der angrenzenden Gebiete garantierentitle="">[146].
D.O. Sivakov wies in einem wissenschaftlichen Artikel zum rechtlichen Schutz von Seen auf das hohe Niveau der juristischen Technik des Gesetzes der Republik Armenien vom 14.06.2001 № ZR-190 «Über das Sevan-See»33 (im Folgenden – Gesetz «Über das Sevan-See») hin. In Kapitel 2 dieses Gesetzes wird die ökologische Zonierung vorgesehen, die im Zweck der Wiederherstellung, des Schutzes, der Wiederaufforstung und Nutzung des Ökosystems des Sevan-Sees sowie zur Regelung wirtschaftlicher und anderer Tätigkeiten auf dem See und in seinem Einzugsgebiet erfolgt (Abschnitt 1 des Artikels 5 des Gesetzes «Über das Sevan-See»). Nach Auffassung von D.O. Sivakov dient die ökologische Zonierung dem Zweck der Regelung wirtschaftlicher und anderer Tätigkeiten auf
Im See und in seinem Einzugsgebiet gilt das Verfahren der ökologischen Zonierung, das die Bildung einer zentralen ökologischen Zone sowie von ökologischen Zonen direkten und indirekten Einflusses vorsieht. In den ökologischen Zonen direkten und indirekten Einflusses können Naturreservate, Schutzgebiete und Gebiete mit freiem Wirtschaftsregime34 angelegt werden.
Im Jahr 2009 hat die Regierung der Russischen Föderation die Strategie für sozioökonomische Entwicklung des Fernen Ostens und der Baikal-Region bis zum Jahr 202535 genehmigt. Im Abschnitt IV der genannten Strategie (aktueller Zustand und Entwicklungsperspektiven der grundlegenden Wirtschaftsbranchen des Fernen Ostens und der Baikal-Region) wird festgestellt, dass zur Lösung moderner ökologischer Probleme klare ökologische Standards für die Qualität der Umwelt unter Berücksichtigung der Zonierung der Gebiete eingeführt werden müssen, die auf dem Prinzip des zulässigen Einflusses auf die Umwelt beruhen sowie ein System von Indikatoren zur Bewertung des Zustands der Umwelt eingeführt werden sollte.
Umfragen zur Durchführung von Monitoring auf systematischer Basis. Auf diese Weise zielt die Berücksichtigung der Ergebnisse der Zonierung von Gebieten bei der Erstellung von Standards darauf ab, bestehende ökologische Probleme zu lösen. Nach Auffassung von M.M. Brinchuk führt die Differenzierung der Anforderungen hinsichtlich der Nutzung natürlicher Ressourcen des Regions und zum Schutz der Ökosysteme zur Zonierung der Bajkalschen Natürlichen Gebiete36.
Wie O.I. Krassow bemerkt, stellt die ökologische Zonierung des Baikalseiten Natürlichen Gebiets keine bestimmte Prozedur dar. Sie erfolgt auf verschiedenen Kategorien von Land im verwaltungsrechtlichen Rahmen, und ihr Ziel besteht darin, gewisse Einschränkungen der wirtschaftlichen Tätigkeit festzulegen, einschließlich der Nutzung von Land zum Schutz des Baikalsees. Die ökologische Zonierung – Festlegung von Einschränkungen der Rechte der Personen an dem Land37.
Nach Ansicht von O.A. Zolotova entstand die Idee der Zoneinteilung des Gebiets, das an den Baikalsee angrenzt, im Zusammenhang mit der Notwendigkeit, den Einfluss natürlicher und anthropogener Faktoren auf den See zu kontrollieren und zu verringern38.
Als Ergebnis der Analyse der Positionen von Wissenschaftlern und Bestimmungen des Gesetzes kann geschlossen werden, dass die Zonierung des nationalen Naturschutzgebiets sowie die Zonierung der Baikaler Naturlandschaft eine Einführung eines differenzierten Schutzregimes für die natürliche Landschaft vorsieht. Berücksichtigt dies, ergibt sich, dass im Gesetz unter «Zonierung» und «funktionale Zonierung» des Nationalparks, «Zonierung» des Naturschutzgebiets sowie ökologische Zonierung der Baikaler Naturlandschaft ein identisch inhaltlicher Zonierungsansatz verstanden wird. Im Hinblick auf die Minimierung von Konflikten im ökologischen Es erscheint zweckmäßig, die Einheitlichkeit der Terminologie in Bezug auf die Normen, die gesellschaftliche Beziehungen regeln, die mit der ökologischen Zonierung verknüpft sind, sicherzustellen.
Jedoch entsteht das Problem der Wahl des präzisesten Begriffs zur Bezeichnung des entsprechenden Zonierungstyps. Zonierung ist ein allgemeiner Begriff, der eine Vielzahl spezieller Zonierungsarten umfasst. In diesem Zusammenhang erscheint die Verwendung des allgemeinen Begriffs «Zonierung» im Hinblick auf einen speziellen Zonierungstyp unbegründet. Der Begriff «funktionale Zonierung» ist ebenfalls ungeeignet im Zusammenhang mit der Zonierung besonders geschützter Naturschutzgebiete, da er Kollisionen hinsichtlich des Verhältnisses zur funktionalen Zonierung verursachen könnte, die im Rahmen eines Instituts durchgeführt wird.
territoriales Planen, aufgrund dessen eine einzige Bezeichnung verschiedene Arten von Tätigkeiten beschreiben wird, die sich inhaltlich grundlegend voneinander unterscheiden.
Angesichts der oben genannten Umstände ist es angemessen zu betrachten, dass die Zonierung besonders geschützter Naturgebiete als ökologische Zonierung betrachtet werden sollte. In diesem Zusammenhang gilt es als korrekt, die Terminologie des Bundesgesetzes «über den Schutz des Baikalsees» anzuerkennen und eine Vereinheitlichung der Terminologie durch Ersetzung der Begriffe «Zonierung»39 und «funktionale Zonierung»40 im Zusammenhang mit dem Gebiet des Nationalparks sowie «Zonierung»41 im Zusammenhang mit dem Gebiet eines Naturschutzgebiets durch den allgemeinen Begriff «ökologische Zonierung» sicherzustellen. Außerdem
Zweck der Vereinheitlichung der Terminologie wird auch vorgeschlagen, den im Bundesgesetz «über besonders geschützte Naturgebiete» verwendeten Begriff «funktionale Zonen»42 durch den Begriff «ökologische Zonen» zu ersetzen. Solche Änderungen des Gesetzes, meiner Meinung nach, werden zur Minimierung von Normkonflikten beitragen, die Beziehungen im Zusammenhang mit der ökologischen Zonierung regeln. Die vorgenommene Analyse des Rechts und der Positionen von Wissenschaftlern ermöglicht es zu behaupten, dass die ökologische Zonierung ein Mittel zur Bestimmung der rechtlichen Regelung von Land durch Festlegung entsprechender Zonen ist. Dabei stellt der rechtliche Zustand der auf Grundlage der ökologischen Zonierung festgelegten Zonen ein Element des rechtlichen Zustands von Land dar.
Außerdem muss angemerkt werden, dass nationale Parks und Naturschutzgebiete als besonders geschützte natürliche Gebiete gelten, für die das Gesetz eine Zonierung vorsieht. Dabei ist zu berücksichtigen, dass beispielsweise Artikel 9 des Bundesgesetzes «Über besonders geschützte natürliche Gebiete» (Regime der besonderen Schutzmaßnahmen für staatliche Naturschutzreservate) keine Erwähnung einer Zonierung der Gebiete staatlicher Naturschutzreservate enthält.
Jedoch wird diese Tätigkeit in der wissenschaftlichen Literatur als Zonierung betrachtet. M.W. Ponomarjew weist darauf hin, dass die genannte Vorschrift des Bundesgesetzes «über den Schutz besonderer natürlicher Gebiete» allgemein die ökologische Zonierung des Territoriums eines staatlichen Naturschutzgebietes vorsehe: auf Grundstücke, auf denen jede menschliche Einwirkung auf natürliche Prozesse untersagt ist; sowie auf Grundstücke, auf denen teilweise wirtschaftliche Tätigkeit gestattet wird. Die konkrete Zonierung der Gebiete von Naturschutzgebieten und die Festlegung der Grenzen zulässiger wirtschaftlicher Tätigkeiten auf deren Territorium werden in den entsprechenden Vorschriften zu staatlichen Naturschutzgebieten43.
Daher erfolgt die ökologische Zonierung hauptsächlich zum Zweck des Schutzes natürlicher Gebiete, innerhalb deren Grenzen bestimmte Arten wirtschaftlicher Tätigkeiten durch das Gesetz verboten oder eingeschränkt werden. Dabei kann die ökologische Zonierung in Bezug auf natürliche Gebiete erfolgen, unabhängig davon, ob eine solche Zonierung in der Bundesgesetzgebung vorgesehen ist.
Angesichts der oben genannten Erwägungen lässt sich der Schluss ziehen, dass die ökologische Zonierung ein Mittel zur Bestimmung des rechtlichen Modus von ökologischen Zonen darstellt. Der rechtliche Modus der Landnutzung wird unter anderem anhand ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten ökologischen Zone festgelegt. Auf diese Weise kann die ökologische Zonierung auch als Mittel zur Bestimmung des rechtlichen Modus der Landnutzung betrachtet werden. Dabei ist der rechtliche Modus einer ökologischen Zone umfassender als der rechtliche Modus der Landflächen innerhalb dieser Zone, da die ökologische Zonierung den rechtlichen Modus der Landnutzung als Teil eines natürlichen Komplexes festlegt, der sich im Bereich der entsprechenden Zone befindet.
Der rechtliche Modus ökologischer Zonen wird ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens eines normativen Rechtsakts über die entsprechende natürliche Territorien festgelegt. Die ökologische Zonierung erfolgt ohne Durchführung der öffentlichen Anhörungen, die bei Projekten von Dokumenten zur territorialen Planung und städtischen Zonierungsplanung vorgesehen sind.
Der Inhalt des rechtlichen Modus ökologischer Zonen besteht aus dem durch Rechtsnormen festgelegten Verfahren möglichen und gebotenen Verhaltens der Beteiligten im Rechtsverhältnis gegenüber dem natürlichen Komplex, der sich innerhalb der Grenzen entsprechender Zonen befindet.
Moskau, 2006. S. 9; Kommentar zum Bundesgesetz «Über besonders geschützte Naturgebiete» (artikelweise) / Hrsg. O.L. Dubovik. Vorbereitet für das System «Konsultant Plus». 2009; Kroutik A.S. Rechtsprobleme der Organisation und Funktionierung besonders geschützter Naturgebiete von Bundesebene: Diss... Kandidat der Rechtswissenschaften. Moskau, 2003; Okorokova L.Ja. Rechtslage staatlicher Naturschutzgebiete in der Sowjetunion: Diss... Kandidat der Rechtswissenschaften. Moskau, 1971; Petrow W.W. Der Naturschutzfonds: Objekt der Verwaltung und Schutz // Ökologisches Recht Russlands am Übergang zum 21. Jahrhundert. Sammelband wissenschaftlicher Artikel / Hrsg. A.K. Golitschenkow. Moskau, 2000. S. 148-153; Schernuschenko S.S. Rechtswissenschaftliche Modus besonders geschützter Naturregionen : Diss. ... Kand. jurist. Wiss. Saratow, 1999.
Grundlagen der staatlichen Politik im Bereich des ökologischen Entwicklungs der Russischen Föderation für den Zeitraum bis 2030 (verabschiedet vom Präsidenten der Russischen Föderation am 30.04.2012). Der Dokument wurde nicht offiziell veröffentlicht. Zugriffsmodus: SPS «Garant». ↩
Bogolyubov S.A. Gesetzgebung in der Umweltbereich. Moskau, 2010. S. 275. ↩
Bogolyubov S.A., Kichigin N.V. Rechtliche Regelung der Tätigkeit der zentralen Exekutivorgane zur Sicherstellung der ökologischen Sicherheit. Moskau, 2007. S. 130. ↩
Vgl. beispielsweise Bogolyubov S.A., Zhuravleva L.V. Organisation der Nutzung eines einzelnen Objekts von besonderen Schutzgebieten der natürlichen Umwelt // Recht und Wirtschaft. 2010. Heft 10; Bogolyubov S.A. Gesetzgebung im Umweltbereich. Moskau, 2010; Galinowskaja E.A., Kichigin N.V., Ponomarjew M.W. Kommentar zum Bundesgesetz „Zu den besonderen Schutzgebieten der natürlichen Umwelt“ (Artikelweise). Moskau, 2006; Dechterewa L.P. Der rechtliche Status besonderer städtischer Schutzgebiete der natürlichen Umwelt: Diss... Kandidat der juristischen Wissenschaften. Moskau, 2002; Zozuli V.W. Der rechtliche Status staatlicher Naturschutzgebiete und Nationalparks: Diss... Kandidat der juristischen Wissenschaften. ↩
Zozulya V.V. Rechtlicher Status staatlicher Naturschutzgebiete und Nationalparks: Diss... Kandidat der juristischen Wissenschaften. Moskau, 2006. S. 9. ↩
Ökologie. Juristischer Enzyklopädischer Wörterbuch / Herausgeber: Prof. S.A. Bogolyubov. Moskau, 2001. S. 134. ↩
Kommentar zum Bundesgesetz vom 20.12.2004 № 166-ФЗ „Über Fischerei und den Schutz wasserbiologischer Ressourcen“ (Artikelweise) / Herausgeber: O.L. Dubovik. Vorbereitet für das System „Konsultant Plus“. 2011. ↩
Kommentar zum Bundesgesetz «Über besonders geschützte Naturterrains» (Artikelweise) / Herausgegeben von O.L. Dubovik. Vorbereitet für das System «Consultant Plus». 2009. ↩
Lisina N.L. A.a.O. S. 164. ↩
Kommentar zum Bundesverfassungsgesetz «Über die Regierung der Russischen Föderation» (Artikelweise) / Herausgegeben von L.A. Okunykov. Moskau, 1999. ↩
Kommentar zum Bundesgesetz vom 20.12.2004 № 166-ФЗ «Über Fischerei und den Schutz aquatischer biologischer Ressourcen» (artikelweise) / Herausgegeben von O.L. Dubovik. Vorbereitet für das System «Consultant Plus». 2011. ↩
Khludeňeva N.I. Kollisionen im Umweltrecht: Autoreferat der Dissertation … zum Doktor der juristischen Wissenschaften. Moskau, 2007. S. 3. ↩
Im Absatz 1 des Artikels 15 des Bundesgesetzes "Über besondere Schutzgebiete der natürlichen Umwelt" heißt es, dass "zur Einführung des Regimes eines Nationalparks wird die Zonierung seines Gebiets durchgeführt", während im Absatz 5 desselben Artikels festgelegt ist, dass "der differenzierte Schutzmodus (funktionale Zonierung) der Nationalparks vom zuständigen Bundesministerium eingeführt wird". ↩
Die konkreten Besonderheiten, Zonierung und Betriebsordnung jedes Naturparks werden durch die Bestimmungen über diesen Naturpark festgelegt, die von den staatlichen Behörden der entsprechenden russischen Bundesländer in Abstimmung mit dem zuständigen Bundeministerium für Umwelt und den entsprechenden lokalen Selbstverwaltungsbehörden verabschiedet werden (Absatz 6 des Artikels 21 des Bundesgesetzes „Über besonders geschützte Naturgebiete“). ↩
In Artikel 2 des Bundesgesetzes „Zum Schutz des Baikalsees“ wird die ökologische Zonierung der baikalischen Naturreservatsgebiete vorgesehen. ↩
Bogoljubow S.A., Chludeneva N.I. Kommentar zum Bundesgesetz vom 10.01.2002 № 7-ФЗ „Zum Schutz der Umwelt“ (artikelförmig). M., 2009. ↩
Bogoljubow S.A., Jurawljewa L.W. Organisation der Nutzung eines einzeln genommenen Objekts der besonders geschützten Naturschutzgebiete // Recht und Wirtschaft. 2010. № 10. ↩
Institute des Umweltrechts / Herausgeber des Autorenkollektivs S.A. Bogolyubov. Moskau, 2010. S. 237. ↩
Beschluss des Obersten Gerichts der Russischen Föderation vom 08.02.2012 Nr. 5-G12-3. Der Dokument wurde nicht veröffentlicht. Zugriffsmodus: System „Konsultant Plus“. ↩
Galinovskaja E.A., Kichigin N.V., Ponomarow M.W. Kommentar zum Bundesgesetz „Über den Schutz besonders geschützter natürlicher Gebiete“ (Artikelweise). Moskau, 2006. ↩
Kommentar zum Bundesgesetz «Besondere Schutzgebiete der Natur» (Artikelweise) / Hrsg. O.L. Dubovik. Vorbereitet für das System «Consultant Plus». 2009. ↩
Krassov O.I. Kommentar zum Landesgesetz der Russischen Föderation (Artikelweise). Moskau, 2009. ↩
Erlass des Ministeriums für Natürliche Ressourcen Russlands vom 26. März 2012 № 82 «Über die Verabschiedung der Vorschrift über den nationalen Park «Losinyi Ostrov» // Russische Zeitung vom 29. August 2012 (№ 197). ↩
Vgl. Lisina N.L. a.a.O. S. 164 - 165. ↩
Wie einen Managementplan eines Nationalparks zu erstellen. Praktische Empfehlungen / Hrsg. J.A. Buivlov. Moskau, 2002. ↩
Bogolyubov S.A. Gesetzgebung im Umweltbereich. Moskau, 2010. S. 311. ↩
Beschluss des Rates der Regierung der Russischen Föderation vom 25.11.1994 № 1306 «Über das komplexe Bundesprogramm zur Sicherstellung des Schutzes des Baikalsees und rationalen Nutzung der natürlichen Ressourcen seines Einzugsgebiets» // Sammlung des Gesetzgebung der Russischen Föderation. 1994. № 33. Art. 3440. ↩
Brinchuk M.M. Das Potenzial der Natur als Instrument des Umweltrechts // Umweltrecht. 2010. Heft 4. S. 8 - 14. ↩
Zentrale ökologische Zone – ein Gebiet, das das gleichnamige Seegebiet mit Inseln, die angrenzende Wassererhaltungszone des Baikalsees sowie besonders geschützte Naturgebiete in der Umgebung des Baikalsees umfasst; ↩
Pufferzone der Umweltzone – Gebiet außerhalb der zentralen Umweltzone, das das Einzugsgebiet des Baikalsees innerhalb des Territoriums der Russischen Föderation umfasst; ↩
Umweltzone des atmosphärischen Einflusses – Gebiet außerhalb des Einzugsgebiets des Baikalsees innerhalb des Territoriums der Russischen Föderation mit einer Breite von bis zu 200 Kilometern westlich und nordwestlich davon, auf dem sich wirtschaftliche Objekte befinden, deren Tätigkeit eine negative Auswirkung auf das einzigartige ökologische System des Baikalsees hat. ↩
Die Vorschriften zur ökologischen Zonierung des Baikalseitigen Naturschutzgebiets werden durch den Erlass des russischen Regierungskabinetts vom 06.09.2000 № 661 «Über die ökologische Zonierung des Baikalseitigen Naturschutzgebiets und über die Informierung der Bevölkerung über die Grenzen des Baikalseitigen Naturschutzgebiets, seiner ökologischen Zonen sowie über Besonderheiten der Regelungen für ökologische Zonen» // Bundesgesetzblatt der Russischen Föderation. 2000. № 37. Art. 3727. ↩
Sivakov D.O. Zum Schutzrecht von Seen // Zeitschrift für russisches Recht. 2012. Heft 2. S. 36 - 45. ↩
Sivakov D.O. A.a.O. ↩
Erlass des Regierungsrates der Russischen Föderation vom 28.12.2009 № 2094-р «Über die Genehmigung der Strategie der sozioökonomischen Entwicklung des Fernosts und des Bajkalschen Gebiets bis zum Jahr 2025» // SB RF. 2010. № 4. Artikel 421 ↩
Brinčuk M.M. Ökosystemarer Ansatz im Recht // Ökologisches Recht. 2008. № 1. ↩
Kraszow O.I. Kommentar zum Landesgesetzbuch der Russischen Föderation (artikelweise). Moskau, 2009. ↩
Rechtsschutz des Sees Baikal: wissenschaftlich-praktisches Handbuch / Hrsg. Ju.I. Schupletzova. Moskau, 2011. S. 100 ↩
Absatz 1 des § 15 des Bundesgesetzes «Über besonders geschützte Naturschutzgebiete» ↩
Absatz 5 des § 15 des Bundesgesetzes «Über besonders geschützte Naturschutzgebiete» ↩
Absatz 6 des § 21 des Bundesgesetzes «Über besonders geschützte Naturschutzgebiete» ↩
Punkte 2 und 3 des Artikels 17, Punkt 2 des Artikels 21, Punkt 2 des Artikels 29, Punkt 3 des Artikels 38 des Bundesgesetzes «Über besonders geschützte Naturgebiete». ↩
Galinowskaja E.A., Kichigin N.V., Ponomarjew M.W. Kommentar zum Bundesgesetz «Über besonders geschützte Naturgebiete» (artikelweise). Moskau, 2006. ↩