Beziehung zwischen der Zonierung von Gebieten und der Einführung von Zonen mit besonderen Nutzungsvorschriften
Im aktuellen Gesetzesbestand der Russischen Föderation fehlt die Definition des Begriffs «Zonen mit besonderen Bedingungen für die Nutzung von Territorien». Allerdings werden Erwähnungen von Zonen mit besonderen Bedingungen für die Nutzung von Territorien oder einzelnen Arten solcher Zonen in vielen Bundesgesetzen1 und untergesetzlichen normativen Rechtsakten2 vorkommen.
In der wissenschaftlichen Literatur wird ein ähnliches Begriffsdefinition vorgeschlagen «Schutzzone». Nach Ansicht von O.A. Zolotowa ist eine Schutzzone ein Gebiet mit besonderen Nutzungsbedingungen für Territorien, das sich als Streifen Land um den Objekt der Schutzzone bildet und zur Schutz der Umwelt, des Lebens und der Gesundheit der Bürger und/oder des Objekts der Schutzzone vor negativen Einflüssen geschaffen wird. Innerhalb dieser Grenzen werden rechtlich festgelegte Einschränkungen in der Durchführung wirtschaftlicher und anderer Tätigkeiten, einschließlich der Nutzung von Grundstücken und deren Teilen sowie Pflichten zur Aufrechterhaltung von Grundstücken und deren Teilen innerhalb der Grenzen festgelegt
Schutzzone im Zustand, der dem Zweck ihrer Errichtung entspricht[^286]. Das gegebene Definition ermöglicht es, einen ähnlichen Charakter von Schutzzonen und Zonen festzustellen, die auf der Grundlage der in der vorliegenden Arbeit betrachteten Arten der Flächennutzungsplanung definiert werden. In der wissenschaftlichen Literatur wird der Schwerpunkt auf den rechtlichen Problemen von Schutzgebieten gelegt. Wie N.V. Kichigin bemerkt, besteht eines der Probleme darin, dass viele geltende Bestimmungen zu Schutzgebieten bereits nicht mehr den heutigen Realitäten entsprechen und Änderungen sowie Ergänzungen unter Berücksichtigung der Entwicklung der Wirtschaft, sozialen Beziehungen und des Eigentumsrechts erforderlich sind und in Übereinstimmung mit dem modernen Gesetzgebung gebracht werden sollten. Oftmals werden die Bestimmungen zu Schutzgebieten Jahrzehnte lang nicht überprüft[^287].
Im Gesetzgebungstext werden offene Listen von Zonen mit besonderen Bedingungen für die Nutzung von Flächen angeführt[^288]. Allerdings lässt sich aus diesen Listen nicht erkennen, welchen Einfluss Zonen mit besonderen Bedingungen für die Nutzung von Flächen auf den rechtlichen Status der Flächen haben und welche Unterschiede zwischen der Festlegung solcher Zonen und den Zonen bestehen, die anhand der in der vorliegenden Arbeit betrachteten Arten der Flächengliederung definiert werden. Daher ist es erforderlich, die Vorschriften des Gesetzes sowie die Positionen von Wissenschaftlern bezüglich einzelner Zonen mit besonderen Bedingungen für die Nutzung von Flächen zu prüfen.
M.M. Brinčuk betrachtet die Schaffung von WasserSchutzgebieten[^289] als Bestandteil der Umweltschutzmaßnahmen[^290]. Dabei führt die Errichtung von WasserSchutzgebieten nicht zur Entziehung von Grundstücken bei Eigentümern, Grundstückseigentümer, Grundstücksnutzern oder zum Verbot von Rechtsgeschäften mit Grundstücken, außer in den Fällen, die durch das Gesetz vorgesehen sind. Allerdings sind Eigentümer, Grundstückseigentümer und Grundstücksnutzer, deren Grundstücke WasserSchutzgebiete und UferSchutzstreifen umfassen, verpflichtet, den festgelegten Nutzungsmode einzuhalten. Personen, die gegen diesen Mode verstoßen,
Die Nutzung der Gebiete von WasserSchutzgebieten und Küsten-Schutzstreifen unterliegt der Verantwortung gemäß dem geltenden Recht[^291]. Laut O.N. Kolesowa sind Wasser-schutzgebiete Zonen mit besonderen Bedingungen für die Nutzung von Land und bilden die Grundlage zur Einführung von Beschränkungen der Grundrechte. Diese Beschränkungen entstehen gemäß Artikel 65 des Wasserrechtscodes der Russischen Föderation, der auch deren Inhalt festlegt, und unterliegen der Kadastrerfassung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen der Russischen Föderation. Im Zusammenspiel mit dem Wasser-schutzgebiet werden Schutzstreifen am Ufer und Küstenstreifen ausgemacht, deren Grenzen einer Kadastrerfassung unterliegen. Die Grenzen eines Grundstücks dürfen die Grenzen der Küstenstreifen nicht überschreiten. Die staatliche Registrierung einer Rechtsbeschränkung, die mit dem Bestehen eines Grundstücks in
Innerhalb der Wasserschutzzone ist nicht erforderlich[^292].
Einzelne Bestimmungen bezüglich der sanitären Schutzgebiete sind im SanPiN 2.2.1/2.1.1.1200-03 vorgesehen. Laut dem genannten SanPiN wird die sanitäre Schutzzone als Schutzschranke betrachtet, die den Sicherheitsstandard der Bevölkerung während des Betriebs des Objekts gewährleistet[^293]. Die genannte Vorschrift wird in der wissenschaftlichen Literatur präzisiert[^294]. Durch den genannten SanPiN werden auch konkrete Einschränkungen der Nutzung von Grundstücken, die sich innerhalb der Grenzen der sanitären Schutzgebiete befinden[^295], festgelegt.
Im Projekt der sanitären Schutzzone sind folgende Punkte festzulegen: 1) Größe und Grenzen der sanitären Schutzzone; 2) Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor dem Einfluss schädlicher chemischer Verunreinigungen in der Luft sowie physischen Einflüssen; 3) funktionale Zonierung des Gebiets der sanitären Schutzzone und Nutzungsmodus (Punkt 3.10 SanPiN 2.2.1/2.1.1.1200-03).
Das Recht sieht ferner die Definition von grünen Zonen[^296] und Waldparkzonen[^297] vor. Laut M.M. Brinčuk ist der grundlegende Bestandteil des rechtlichen Regimes grüner Zonen das Verbot von wirtschaftlichen und anderen Tätigkeiten auf den betreffenden Gebieten, die negative Auswirkungen haben und die Durchführung ihrer Funktionen im ökologischen, hygienischen und rekreativen Bereich behindern[^298].
Wie N.V. Kichigin bemerkt, sollte im Gesetzgebungskontext die Funktion und der rechtliche Zustand städtischer Wälder, Forstparkzonen und grüner Zonen klarer unterschieden werden, um eine Doppelung der rechtlichen Regelungen dieser Gebiete zu vermeiden[^299]. O.A. Zolotova hingegen meint, dass der rechtliche Zustand und die Festlegung von grünen und Forstparkzonen praktisch identisch sind, diese Gebiete jedoch funktional unterschieden werden sollten[^300].
E.K. Trutneff und L.E. Bandorin schlagen eine Differenzierung zwischen sanitären Schutzgebieten und Wasserschutzgebieten vor, wobei sie bemerken, dass «sanitäre Schutzgebiete und Wasserschutzgebiete dazu dienen, das schädliche Einwirken zu verhindern oder zu reduzieren, im ersten Fall auf andere Objekte, im zweiten Fall auf den Ort des Schutzgebiets. Das Verhindern von schädlichem Einwirken bedeutet, die Errichtung neuer Objekte zu unterbinden.»[^301]. Eine ähnliche Position vertritt auch D.F. Abuzyarova[^302]. Währenddessen schlägt O.A. Zolotova eine detailliertere Klassifizierung der Schutzgebiete vor[^303].
Zur Sicherstellung der Erhaltung des Kulturdenkmals in seiner historischen Umgebung werden auf dem mit ihm verbundenen Gebiet Schutzzonen für das Kulturdenkmal eingeführt: Schutzzone[^304], Zone zur Regelung der Bebauung und wirtschaftlichen Tätigkeit[^305], Schutzzone für den natürlichen Landschaftsraum[^306] (Absatz 1 des Artikels 34 des Bundesgesetzes vom 25.06.2002 Nr. 73-FZ „Über Objekte des kulturellen Erbes (Denkmäler der Geschichte und Kultur) der Völker der Russischen Föderation“[^307]). Die genannten Zonen mit besonderen Bedingungen für die Nutzung der Flächen haben ebenfalls Grenzen
und der rechtliche Modus[^308]. In der wissenschaftlichen Literatur besteht keine Einheitlichkeit hinsichtlich des Verhältnisses zwischen territorialer Zonierung und Einführung von Zonen mit besonderen Nutzungsvorschriften. Zum Beispiel schließt E.K. Trutneff die Einführung von Zonen mit besonderen Nutzungsvorschriften in den Begriff der Zonierung ein[^309]. Eine ähnliche Position vertritt O.M. Kozyr'[^310]. Dagegen hält N.L. Lysina fest, dass die territoriale Zonierung von besonderen Einschränkungszonen unterschieden werden muss[^311]. Es ist wichtig zu betonen, dass Zonen mit besonderen Nutzungsvorschriften ebenso wie territoriale Zonen Objekte sind
Landvermessung[^312]. Angesichts des oben Gesagten kann geschlossen werden, dass Zonen mit besonderen Bedingungen für die Nutzung von Territorien und Zonen, die auf der Grundlage der in der vorliegenden Studie betrachteten Arten der Territorialplanung definiert werden, sowohl räumliche (Definition der Grenzen der Zonen) als auch rechtliche Elemente (Definition des rechtlichen Zustands der Landflächen oder Einfluss auf den rechtlichen Zustand der Landflächen) besitzen.
Jedoch wird jeder in der vorliegenden Untersuchung betrachtete Art der Flächennutzungsplanung bezüglich eines Gebiets angewendet, das nicht an spezifische Objekte gebunden ist (z. B. ein Gemeindegebiet oder ein besonders geschütztes Naturgebiet), und stellt gleichzeitig das entsprechende Objekt dieser Art der Flächennutzungsplanung dar (hat einen umfassenden Charakter). Im Gegensatz dazu werden Gebiete mit besonderen Nutzungsvorschriften bezüglich von Gebieten festgelegt, die an spezifische Objekte angrenzen, für deren Schaffung solcher Gebiete (z. B. eine Industrieanlage, ein Fluss) und haben einen lokalen Charakter.
Laut O.A. Zolotova werden Schutzgebiete für Grundstücke eingerichtet, die zu jeder Kategorie von Land, jedem erlaubten Nutzungstyp und unabhängig von der Form des Eigentums an solchen Grundstücken gehören[^313]. Wie N.V. Kichigin bemerkt, können Zonen mit besonderen Bedingungen für die Nutzung von Territorien, die gemäß dem Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegt werden, nicht mit den Grenzen der territorialen Zonen übereinstimmen und sich überlappen können mit territorialen Zonen unterschiedlicher Arten, wie in Artikel 35 des Bodenrechtsgesetzes der Russischen Föderation (BG RF) definiert[^314].
Probleme bei der Überschneidung von Zonen mit besonderen Bedingungen für die Nutzung von Territorien und territorialen Zonen sind häufig Gegenstand gerichtlicher Verfahren. Als Beispiel betrachten wir das Berufsurteil des Obersten Gerichtshofs der Republik Bashkortostan vom 27. September 2012 in dem Fall Nr. 33-9468/12. In der Beschreibungsteil dieses Urteils wird festgestellt, dass N. und Sh. einen Antrag an das Gericht gerichtet haben, um den Mietvertrag aufzuheben, die Unzulässigkeit der Ablehnung durch das Landesamt für Landwirtschaftliche Ressourcen der Stadtverwaltung zu erkennen, verpflichtet zu werden, einen Kaufvertrag abzuschließen und den Erwerbspreis des Grundstücks zu berechnen
Kosten. Um die geltend gemachten Forderungen zu begründen, wiesen die Kläger darauf hin, dass jeder von ihnen auf Grundlage der Erbscheine Eigentümer von 1/2 Anteil am Gebäude sei. Der Grundstücksteil unter dem genannten Gebäude wurde von ihnen auf Grundlage eines Mietvertrags angemietet. Die Beklagte lehnte die Übertragung dieses Grundstücks in den Eigentum ab, da das Grundstück sich im zweiten Schutzstreifen der Wasserobjekte befindet.
Im Zusammenhang damit haben die Kläger gefordert, den Mietvertrag für das Grundstück zu kündigen, die Unzulässigkeit der Ablehnung durch das Landesamt für Bodenressourcen der Stadtverwaltung anzuerkennen, der Stadtverwaltung die Pflicht auferlegen, mit den Klägern einen Kaufvertrag über das Grundstück abzuschließen und dessen Entschädigungshöhe zu berechnen.
Im Gerichtsverfahren wurde festgestellt, dass der streitige Grundstücksabschnitt: 1) in die territoriale Zone «Wohngebiet, Index W-1» gehört; 2) vollständig in die Zone «Sanitäre Schutzzone für Wasserentnahmestellen, II Gürtel» einbezogen ist; 3) vollständig in die Zone «Sanitätschutzzone vom Industriegebiet» einbezogen ist.
Angesichts dessen, dass die Grenzen des zweiten Umlaufs der sanitären Schutzzone von Gewässern und Wasserflächen in Abhängigkeit von natürlichen, klimatischen und hydrologischen Bedingungen festgelegt werden, also in jedem konkreten Fall entsprechend den Daten des Grundbuches und dem Projekt «Sanitär-topografische Untersuchung der sanitären Schutzzonen von Wasserleitungsanlagen und Trink- und Haushaltswasserquellen», das vom Kabinett der Minister genehmigt wurde, liegt der umstrittene Grundstück innerhalb der Grenzen des Gebiets des zweiten Umlaufs der sanitären Schutzzone der Quellen für Trink- und Haushaltswasser der Stadt, und folglich aufgrund der oben genannten Normen
Angesichts dessen fehlten den ersten Instanzgerichten die rechtlichen Grundlagen für die Übertragung des streitigen Grundstücks an die Kläger in Eigentum, weshalb das Gerichtsurteil nicht als rechtmäßig und begründet angesehen werden kann und aufzuheben ist[^315].
Im genannten Beispiel liegt eine Kollision der rechtlichen Regime einer territorialen Zone und einer Zone mit besonderen Nutzungsvoraussetzungen vor. Das Gericht hat jedoch das Verfahren unter Berücksichtigung des Vorrangs des rechtlichen Regimes der Zone mit besonderen Nutzungsvoraussetzungen gegenüber dem rechtlichen Regime der territorialen Zone entschieden. Dieser Ansatz erscheint berechtigt.
Dennoch ist die Einhaltung der Verfahren zur Festlegung von Gebieten mit besonderen Bedingungen für die Nutzung des Territoriums von großer Bedeutung. So ergibt sich beispielsweise aus dem Beschluss des Bundeskartellamts Nordwest vom 17.10.2012 in der Sache № А21-6274/2011, dass die Gesellschaft mit beschränkter Haftung «T.» am 13.11.2009 eine Baupermittnis für den Bau eines Mehrfamilienhauses erhielt. Mit Beschluss № 146 des Kreisrates der Stadt K. vom 29.06.2009 wurden die Regeln für die Landnutzung und Bebauung des städtischen Gebiets «Stadt K.» angenommen.
Die städtebauliche Zonierungs-Karte des Stadtbezirks «Stadt K.», die als Anhang № 1 zu den Nutzungs- und Bebauungsplänen dient, legt die Grenzen der territorialen Zonen fest. Laut genannter Karte liegt der Grundstücksteil, der der Gesellschaft mit beschränkter Haftung «T.» zur Nutzung für den Bau im Mietvertrag überlassen wurde, vollständig in der territorialen Zone Ж-2. Diese Zone ist zur Bebauung mit Mehrfamilienhäusern mittlerer Geschosszahl (5 bis 8 Stockwerke) vorgesehen; es ist die Errichtung von Einrichtungen für soziale und kulturelle Versorgung der Bevölkerung, vorwiegend lokaler Bedeutung, sowie anderer Objekte gemäß den städtebaulichen Regelungen gestattet.
Laut der Karte der Zonen mit besonderen Nutzungsvorschriften unter Berücksichtigung des Schutzes von Denkmälern, die als Anhang № 2 zu den Regeln für die Bodennutzung und Bebauung dient, ist der östliche Teil des Grundstücks der Zone mit besonderen Nutzungsvorschriften unter Berücksichtigung des Schutzes von Denkmälern – Regelungsbereich für wirtschaftliche Tätigkeiten zugeordnet. In dieser Zone gemäß den Regeln für die Bodennutzung und Bebauung ist selektives Neubau von Gebäuden, die dem historischen Baustil nahekommen, erlaubt, während der Neubau von Hochhäusern und Mehrfamilienwohnungen untersagt ist.
Der Gericht entschied und die Akten bestätigen, dass das Regierungskabinett der K.-Region keine Grenzen der Schutzgebiete für kulturelle Denkmäler sowie Nutzungsmuster für Landflächen innerhalb dieser Schutzgebiete festgelegt hat, wie sie in der streitigen Passage der Regeln zur Landnutzung und Bebauung angegeben sind.
Unter diesen Umständen erkannte das Gericht zu Recht, dass die Regeln zur Landnutzung und Bebauung in der von der Gesellschaft angefochtenen Passage den Gesetzen mit höherer juristischer Gültigkeit nicht entsprechen.
Nachdem festgestellt wurde, dass die Anwendung der Regeln für die Landnutzung und Bebauung in der streitigen Passage Hindernisse für das Gewerbetreiben der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "T." darstellt, das mit dem Bau von Wohnhäusern auf dem zur diesem Zweck der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "T." überlassenen Grundstück verbunden ist, hat das Gericht zu Recht die streitigen Bestimmungen dieses normativen rechtlichen Akts als nichtig erkannt[^316].
In der wissenschaftlichen Literatur wird das Verhältnis des rechtlichen Statuses von Schutzgebieten, der Kategorie der Landflächen und des erlaubten Nutzungszwecks von Grundstücken betrachtet. Wie O.A. Zolotova bemerkt, korreliert der rechtliche Status der Landflächen in Schutzgebieten mit der Kategorie und dem erlaubten Nutzungszweck der Grundstücke. Dies zeigt sich durch die Festlegung zusätzlicher Einschränkungen innerhalb des Schutzgebiets, die der rechtliche Status des Grundstücks verlangt[^317].
Unter unserer Auffassung ist es zur präzisesten Festlegung des rechtlichen Status der Landflächen erforderlich, eine vollständige Darstellung der Grenzen der Zonen mit besonderen Nutzungsvorschriften für Territorien in den Regeln für die Landnutzung und Bebauung sicherzustellen. Zur Darstellung der Grenzen solcher Zonen mit besonderen Nutzungsvorschriften, wie sie zum Zeitpunkt der Erstellung des Projekts der Regeln für die Landnutzung und Bebauung festgelegt wurden, ist es im Gesetzgebungssystem zweckmäßig, ein Verfahren zur Einigung des Projekts solcher Regeln mit staatlichen Behörden und Gremien der kommunalen Selbstverwaltung vorzusehen, deren Kompetenzbereich die Festlegung solcher Zonen umfasst. Nutzungsbedingungen für Gebiete, bezüglich der Darstellung solcher Zonen in den Regelungen zur Landnutzung und Bebauung.
Zonen, die zur Schutz der Umwelt, des Lebens und der Gesundheit der Bevölkerung eingerichtet wurden, sowie Schutzgebiete, die sowohl zum Schutz der Umwelt als auch des Objekts des Schutzgebiets bestimmt sind (Zolotova O.A. Rechtlicher Status von Schutzgebieten: Autorreferat der Dissertation … Kandidat der juristischen Wissenschaften. M., 2013. S. 9.).
27.02.2004 Nr. 112 «Vom Einsatz von Land, die radioaktiver und chemischer Verunreinigung unterworfen sind, Durchführung von Meliorations- und Kulturtechnischen Maßnahmen auf ihnen, Errichtung von Schutzgebieten sowie Erhaltung der Objekte, die sich auf diesen Geländen befinden» // Bundesgesetzblatt der Russischen Föderation. 2004. Nr. 10. Artikel 866. Erlass des Rosrybolovstva vom 11.02.2010 Nr. 86 «Über die Genehmigung des Verfahrens zur Anerkennung von Gebieten mit besonderen Bedingungen für den Territoriengebrauch als Fischschutzgebiete und Fischwirtschaftlichen Schutzgebieten» // Russische Zeitung vom 14.04.2010 (Nr. 78). [^286]: Zolotova O.A. Rechtslage der Schutzgebietflächen: Autorreferat der Dissertation zur Erlangung des akademischen Grades eines Juristischen Doktorats. Moskau, 2013. S. 7 – 8. [^287]: Bogolyubov S.A., Kichigin N.V. Rechtsregelung der Tätigkeit der zentralen staatlichen Verwaltungsbehörden zur Sicherstellung der ökologischen Sicherheit. Moskau, 2007. S. 127. [^288]: Gemäß Absatz 3 des Artikels 44 des Bundesgesetzes vom 10.01.2002 № 7-ФЗ «Zur Umweltbewahrung» werden im Interesse der Umweltschutz von städtischen und ländlichen Siedlungen Schutz- und Sicherheitszonen eingerichtet, einschließlich sanitärer Schutzgebiete, grüne Flächen, Parks, Wald- und Parkzonen sowie andere aus dem intensiven wirtschaftlichen Einsatz entnommene Schutz- und Sicherheitszonen mit beschränktem Nutzungsmuster der Natur. Gemäß Absatz 4 des Artikels 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation (BGB RF) sind Zonen mit besonderen Nutzungsvoraussetzungen – Schutzgebiete, sanitäre Schutzgebiete, Schutzgebiete für Kulturdenkmäler (Denkmäler der Geschichte und
der Kulturen der Völker der Russischen Föderation, Wasserschutzgebiete, Überschwemmungsgebiete, Unterspülungsgrenzen, sanitäre Schutzgebiete für Quellen des Trink- und Haushaltswasserversorgung, Schutzgebiete von geschützten Objekten sowie andere Gebiete, die gemäß dem Gesetz der Russischen Föderation festgelegt werden. [^289]: Gemäß Artikel 65 des Wasserrechtscodes der Russischen Föderation sind Schutzgebiete (WasserSchutzZonen) Gebiete, die an den Ufern von Meeren, Flüssen, Bächen, Kanälen, Seen und Stauseen liegen, und auf denen ein besonderer Betriebsmodus für wirtschaftliche und andere Tätigkeiten festgelegt wird, um Verschmutzung, Verunreinigung, Ausschwemmung der genannten Wasserobjekte sowie den Ausbeutungsdruck auf deren Wasserressourcen zu verhindern und die Lebensräume aquatischer biologischer Ressourcen sowie anderer Tier- und Pflanzenwelt zu bewahren. Innerhalb der Schutzgebiete werden UferSchutzstreifen eingerichtet, in denen zusätzliche Einschränkungen gelten.
wirtschaftlichen und anderer Tätigkeit. [^290]: Nach Meinung von M.M. Brinčuk wird die WasserSchutzzone als Bestandteil der Umweltschutzmaßnahmen sowie der Maßnahmen zur Verbesserung des hydrologischen Regimes und des technischen Zustands, zur Belebung der Gewässer und ihrer Uferbereiche geschaffen (Brinčuk M.M. Ökologisches Recht: Lehrbuch. Moskau, 2010. S. 515.). [^291]: Sivakow D.O. Regime der WasserSchutzzonen: Schutz von Gewässern und Wäldern // Gesetzgebung und Wirtschaft. 2008. Heft 10. [^292]: Kolesowa O.N. Rechtsregime der WasserSchutzzone // Zeitschrift für russisches Recht. 2012. Heft 4. S. 50 - 57. [^293]: Laut Absatz 2.1 der SanPiN 2.2.1/2.1.1.1200-03 ergibt sich, dass zur Sicherstellung der Bevölkerungssicherheit und entsprechend dem Bundesgesetz vom 30.03.1999 № 52-FZ «Über die Sicherung des sanitären und epidemiologischen Wohlbefindens der Bevölkerung» um Objekte und Produktionsstätten, welche Quellen von Einflüssen auf die Lebensumwelt und die Gesundheit der Menschen darstellen, eine spezielle Zone mit besonderem Nutzungsmuster eingerichtet wird. Die Größe dieser Zone muss sicherstellen, dass der Einfluss der Verschmutzung auf die Luft (chemisch, biologisch, physikalisch) auf Werte reduziert wird, die in den hygienischen Normen festgelegt sind, und für Unternehmen der Klasse I und II
Die Gefahrenbereiche erstrecken sich sowohl bis zu den Werten, die durch hygienische Normen festgelegt sind, als auch bis zu den Größen des akzeptablen Risikos für die Gesundheit der Bevölkerung. In ihrer funktionalen Bestimmung ist die Sanitär-schutzzone ein Schutzschild, das den Schutzstandard der Bevölkerung gewährleistet, wenn der Objekt im normalen Betriebsmodus genutzt wird. [^294]: Beispielsweise lautet die Auffassung von M.M. Brinčuk, dass Sanitär-schutzzone einen Schutzschirm zwischen Wohnbereichen und Betrieben sowie anderen Objekten schaffen sollen, welche Quellen schädlicher chemischer, physikalischer und biologischer Einflüsse auf den Zustand der Umwelt darstellen (Brinčuk, M.M. Ökologisches Recht: Lehrbuch. Moskau, 2010. S. 511.). [^295]: In der sanitären Schutzzone ist es nicht gestattet, folgende Objekte zu errichten: Wohnbau, einschließlich einzelner Wohnhäuser, Landschafts-rekreativ-zonen, Erholungszonen, Kurortgebiete, Sanatorien und Feriendomizile, Gebiete von Gartenbaugenossenschaften und Reihenhäusern, kollektive oder individuelle Garten- und Gemüsegartenparzellen sowie andere Gebiete mit regulierten Umweltqualitätsparametern; Sportanlagen, Kinderspielplätze, Bildungs- und Kindereinrichtungen, Heil- und Präventionseinrichtungen sowie allgemeine Gesundheitsförderungseinrichtungen (Punkt 5.1 der SanPiN 2.2.1/2.1.1.1200-03). [^296]: Grüne Zonen werden eingerichtet, um die Bevölkerung vor ungünstigen natürlichen und anthropogenen Einflüssen zu schützen, die Umwelt zu bewahren und zu verbessern (Punkt 3 der Vorschrift zur Bestimmung der funktionalen Zonen in Waldparkzonen, Flächen und Grenzen von Waldpark- und grünen Zonen). [^297]: Waldparkzonen werden eingerichtet, um den Erholungsbereich der Bevölkerung zu organisieren und die sanitär-hygienische, gesundheitsfördernde und ästhetische Wertigkeit natürlicher Landschaften zu bewahren (Punkt 2 Vorschrift zur Bestimmung der Funktionszonen in Waldparkzonen, Fläche und Grenzen von Waldparkzonen, grünen Zonen). [^298]: Brinchuk M.M. Ökologisches Recht: Lehrbuch. M., 2010. S. 510 - 511. [^299]: Nutzung und Schutz von Wäldern: Das Problem der Umsetzung des Gesetzgebungssystems: Sammelband / Verantwortlicher Herausgeber E.L. Minina. M., 2012. S. 116. [^300]: Zolotova O.A. Grüne und Waldparkzonen // Rechtliche Regelung der Nutzung und Schutz von Wäldern: Sammelband der wissenschaftlich-praktischen Konferenz / Unter allgemeiner Redaktion E.L. Mininoy. Moskau: Gosudarstvennoe obrazovatelnoye uchrezhdeniye vysshego professionalnogo obrazovaniya Moskovskiy gosudarstvennyy universitet lesa, 2011. S. 201. [^301]: Trutnev E.K., Bandorin L.E. Kommentar zum Städtebaurechtsgesetz der Russischen Föder
[302] Schutzgebiete werden sowohl mit dem Ziel geschaffen, Objekte staatlichen Schutzes zu schützen und die Sicherstellung normaler Betriebsbedingungen für diese Objekte zu gewährleisten, als auch mit dem Ziel, die Umwelt vor ungünstigen Einflüssen durch diese Objekte zu schützen (Abuzyarova D.F. Straßenrandstreifen von Autobahnen als Gebiete mit besonderen Nutzungsvoraussetzungen // „Jurist“. 2010. № 6. S. 37 - 39.). [^303]: Zur Ermittlung der typologischen Merkmale von Schutzgebieten und zur Untersuchung ihrer rechtlichen Rahmenbedingungen, unter Berücksichtigung der Zuordnung des Schutzgebietsobjekts zu einem natürlichen oder anthropogenen Objekt, unterscheidet O.A. Zolotova zwei Typen von Schutzgebieten. Nach dem Zweck ihrer Errichtung werden Schutzgebiete des ersten Typs in zwei Gruppen unterteilt: Schutzgebiete, deren Errichtung zum Zweck des Schutzes der Schutzgebietsobjekte erfolgt, und Schutzgebiete, die zur Schutz der Umwelt sowie Leben und Gesundheit der Bevölkerung errichtet wurden; Schutzgebiete des zweiten Typs in drei Gruppen: Schutzgebiete, deren Errichtung zum Zweck des Schutzes der Schutzgebietsobjekte erfolgt, Schutzgebiete, [^304]: Schutzzone – ein Gebiet, innerhalb dessen zur Sicherstellung der Erhaltung eines Kulturdenkmals in seinem historischen Landschaftsumfeld ein besonderer Nutzungsmodus für Grundstücke festgelegt wird, der wirtschaftliche Tätigkeiten einschränkt und den Bau von Gebäuden verbietet, mit Ausnahme der Anwendung spezieller Maßnahmen zur Erhaltung und Regeneration der historisch-städtebaulichen oder natürlichen Umgebung des Kulturdenkmals (erster Absatz des Punktes 2 des Artikels 34 des Bundesgesetzes vom 25.06.2002 Nr. 73-FZ „Über Kulturdenkmäler (Denkmäler der Geschichte und Kultur der Völker der Russischen Föderation“)
der Föderation»). [^305]: Regierungszone für Baumaßnahmen und wirtschaftliche Tätigkeit – ein Gebiet, innerhalb dessen ein Landnutzungsregime festgelegt wird, das die Bau- und wirtschaftliche Tätigkeit einschränkt sowie Anforderungen an die Sanierung bestehender Gebäude und Anlagen vorsieht (zweiter Absatz des Punktes 2 des Artikels 34 des Bundesgesetzes vom 25.06.2002 № 73-FZ „Über Kulturdenkmäler (Denkmäler der Geschichte und Kultur) der Völker der Russischen Föderation“). [^306]: Schutzzone für natürliche Landschaften – Gebiet, in dem ein Nutzungsmuster für Landflächen festgelegt wird, das die wirtschaftliche Tätigkeit verbietet oder einschränkt sowie den Bau und die Sanierung bestehender Gebäude und Anlagen unterbindet, um die Erhaltung (Regeneration) der natürlichen Landschaft zu gewährleisten, einschließlich Flussläufen, Gewässern, Wäldern und offenen Räumen, die kompositionell mit Objekten des kulturellen Erbes verbunden sind (Absatz 3 Satz 2 des Artikels 34 des Bundesgesetzes vom 25.06.2002 Nr. 73-FZ „Über Objekte des kulturellen Erbes (Denkmäler der Geschichte und Kultur) der Völker der Russischen Föderation“). [^307]: Bundesgesetzblatt der Russischen Föderation. 2002. Nr. 26. Artikel 2519. [^308]: Die Grenzen der Schutzgebiete für Kulturdenkmale (mit Ausnahme der Schutzgebiete für besonders wertvolle Kulturdenkmale der Völker der Russischen Föderation und Kulturdenkmale, die in die Liste des Weltkulturerbes aufgenommen wurden), die Regime zur Nutzung von Landflächen sowie städtebauliche Regelungen innerhalb dieser Schutzgebiete werden anhand des Projekts der Schutzgebiete für Kulturdenkmale im Bezug auf föderale Kulturdenkmale vom Organ staatlicher Gewalt des Subjekts der Russischen Föderation unter Einbeziehung des zentralen Organs für Denkmalschutz verabschiedet, und in
in Bezug auf Objekte des kulturellen Erbes von regionaler Bedeutung und Objekte des kulturellen Erbes lokaler (municipaler) Bedeutung – in der Reihenfolge, die durch Gesetze der Russischen Föderation festgelegt ist (Absatz 3 des Artikels 34 des Bundesgesetzes vom 25.06.2002 Nr. 73-FZ «Über Objekte des kulturellen Erbes (Denkmäler der Geschichte und Kultur der Völker der Russischen Föderation)»). [^309]: Nach Ansicht von E.K. Trutneva ist „Zonierung“ eine allgemeine Bezeichnung, die verschiedene Arten und Ergebnisse entsprechender Maßnahmen umfasst. Zum Beispiel wird Zonierung auf der Planungsstufe der territorialen Entwicklung mit Festlegung allgemeiner Einschränkungen und Vorstellungen über die zukünftige Nutzung des Territoriums praktiziert (noch ohne Festlegung rechtlich bindender Vorschriften), besteht Zonierung mit Festlegung rechtlich bindender Vorschriften zur Nutzung von Immobilien („rechtliche Zonierung“), gibt es Zonierung mit Festlegung der Grenzen des Wirkungsbereichs entsprechender Einschränkungen (Wasserschutzgebiete, sanitäre Schutzgebiete
Zone, Schutzgebiete für Denkmäler usw.), gibt es funktionale und baurechtliche Zonierung innerhalb von Teilen der Territorien und einzelnen Grundstücken, funktionale Zonierung auf Ebene verschiedener Stockwerke geplanter Gebäude usw. (Rechtliche Zonierung der Stadt. Einführung in die Probleme der städtebaulichen Regelung im Marktumfeld / Hrsg. E.K. Trutnev. M. 2002. S. 7.). [^310]: Wie O.M. Kozyrь bemerkt, wurde die Zonierung der Territorien als Methode zur Einführung von Einschränkungen bei der Nutzung von Land bereits früher im russischen Recht nicht nur in Bezug auf Siedlungsflächen angewendet, einschließlich der Schaffung von Schutzzonen für Denkmäler der Geschichte und Kultur, historisch-kulturelle Komplexe und Objekte, Schutzgebiete besonderer natürlicher Territorien, einschließlich Sanitäts- (bergbausanitärer) Schutzbezirke; sanitären, Schutz- und sanitär-schutzgebieteten Zonen; Wassererhaltungszonen und Küstenschutzstreifen; Schutzzonen der Trinkwasserquellen; Zonen außergewöhnlicher ökologischer Situationen und
in Übereinstimmung mit dem geltenden Sanitärrecht, Wasserrecht und Umweltrecht sowie dem Denkmalschutzrecht (Wolkow G.A., Golitschenkov A.K., Kozyrj O.M. Artikelweise wissenschaftlich-praktischer Kommentar des Landesgesetzes der Russischen Föderation / Vorbereitet für das System «Konsultant Plus». 2002.). [^311]: Lisina N.L. A.a.O. S. 164. [^312]: Objekte der Landesplanung – Territorien der Bundesländer der Russischen Föderation, Territorien von kommunalen Gebieten, Territorien von Siedlungsgebieten, territoriale Zonen, Zonen mit besonderen Bedingungen für die Nutzung des Territoriums sowie Teile dieser Territorien und Zonen (Absatz 3 des Artikels 1 des Bundesgesetzes vom 18.06.2001 № 78-FZ „Über die Landesplanung“ // BGBl. RF. 2001. № 26. Art. 2582.). [^313]: Schutzgebiete befinden sich auf Grundstücken jeder Kategorie und Art der Nutzungserlaubnis, die im Eigentum, Besitz und in der Nutzung der Russischen Föderation, ihrer Subjekte, kommunalen Formationen sowie natürlicher und juristischer Personen stehen (Zolotova O.A. Rechtslage der Flächen von Schutzgebieten: Autoreferat der Dissertation … Kandidat der juristischen Wissenschaften. Moskau, 2013. S. 3.). [^314]: Kommentar zum Baugesetzbuch der Russischen Föderation (Artikelweise) / Herausgeber: S.A. Bogolyubov. Moskau, 2012. S. 179. [^315]: Appellationsentscheidung des Obersten Gerichts der Republik Bashkortostan vom 27.09.2012 in der Sache № 33-9468/12. Der Dokument wurde nicht veröffentlicht. Zugriffsmodus: System «Konstantin Plus». [^316]: Beschluss des Föderalen Arbitragegerichts der Nordwestlichen Region vom 17.10.2012 in der Sache № A21-6274/2011. // Offizielle Website des Obersten Arbitragegerichts der Russischen Föderation. [Elektronisches Medium]. URL: Der Dokument wurde nicht veröffentlicht. Zugriffsmodus: System «Konstantin Plus». http://kad.arbitr.ru/PdfDocument/00463dbb-8f0a-4188-9df7-fa4b7f0eb4da/A21-6274-2011_20121017_Postanovlenie%20kassacii.pdf [^317]: Zolotova O.A. Rechtslage der Flächen der Schutzgebiete: Autorreferat der Dissertation ... Kandidat der juristischen Wissenschaften. M., 2013. S. 9.
Vgl. z. B. Bundesgesetz vom 10.01.2002 Nr. 7-FZ „über den Schutz der Umwelt“ // SbR. 2002. № 2. St. 133, GK RF, VK RF, Waldgesetz der Russischen Föderation vom 04.12.2006 Nr. 200-FZ // SbR. 2006. № 50. St. 5278, Bundesgesetz vom 30.03.1999 Nr. 52-FZ „über die gesundheitliche und epidemiologische Sicherheit der Bevölkerung“ // SbR. 1999. № 14. St. 1650, Bundesgesetz vom 24.07.2007 Nr. 221-FZ „über den staatlichen Immobilienkataster“ // SbR. 2007. № 31. St. 4017, Bundesgesetz vom 20.12.2004 Nr. 166-FZ „über Fischerei und Schutz der wasserbiologischen Ressourcen“ // SbR. 2004. № 52. St. 5270. ↩
Vgl. z. B. Vorschrift zur Bestimmung der Funktionszonen in Waldparkzonen, Flächen und Grenzen von Waldparkzonen, grünen Zonen, Beschluss des Rates der Russischen Föderation vom 10.01.2009 № 17 «Über die Genehmigung der Vorschriften zur Festlegung der Grenzen von Wassererhaltungsgebieten und Schutzstreifen an Gewässern» // Sbornik zakonodatelstva Rossijskoi Federatsii. 2009. № 3. St. 415, Beschluss des Rates der Russischen Föderation vom 07.10.1996 № 1170 «Über die Genehmigung der Vorschrift über Schutzgebiete und den Schutz von Geodätischen Punkten auf dem Territorium der Russischen Föderation» // Sbornik zakonodatelstva Rossijskoi Federatsii. 1996. № 42. St. 4803, Beschluss des Rates der Russischen Föderation от ↩