Bildung
Unter Bildung im vorliegenden Gesetz versteht man einen gezielten Erziehungs- und Unterrichtsprozess im Interesse des Menschen, der Gesellschaft und des Staates, begleitet von der Feststellung, dass der Bürger (Lernende) die vom Staat festgelegten Bildungsniveaus (Bildungsstandards) erreicht hat1
Bildung ist ein einheitlicher gezielter Erziehungs- und Unterrichtsprozess, der ein gesellschaftlich bedeutsames Gut darstellt und im Interesse des Menschen, der Familie, der Gesellschaft und des Staates durchgeführt wird sowie die Gesamtheit der erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten, Wertvorstellungen, Erfahrungen und Kompetenz eines bestimmten Umfangs und Schwierigkeitsgrades zum Zweck des intellektuellen, geistig-moralischen, kreativen, physischen und (oder) beruflichen Entwicklungsprozesses des Menschen, der Befriedigung seiner Bildungswünsche und Interessen darstellt (verlorengegangen am 06.03.2019)2.